Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2026 nimmt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) Stellung zum Vorhaben eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 26. Mai 2026.
Am 12. Juni wird im Bundestag erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Mehrere Unternehmens-, Arbeitgeber- und Fachverbände haben ihre Kritik an wesentlichen Regelungen bekräftigt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf:
Zur heutigen Verabschiedung der Notfallreform im Bundeskabinett erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV e.V.):
Anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt der Vorstandsvorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch:
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