Anlässlich der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilitätsgesetzes im Bundeskabinett erklärt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV):
Die vorgesehenen Einsparungen stellen alle Krankenhäuser in Deutschland vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Die damit verbundene Konsolidierung ist politisch gewollt und sie wird alle Träger betreffen. Entscheidend ist jedoch, unter welchen Bedingungen sie erfolgt. „Die Frage ist nicht mehr, ob gespart wird. Entscheidend ist, dass dafür ein geeigneter struktureller Rahmen geschaffen wird, der allen Krankenhäusern die gleichen Chancen bietet, unter den veränderten Finanzierungsbedingungen weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Menschen zu erbringen“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
„Wenn wirtschaftlicher Druck aufgebaut wird, ohne gleichzeitig konsequent zu deregulieren und den Wettbewerb fair für alle Krankenhäuser auszugestalten, besteht die konkrete Gefahr, dass notwendige strukturelle Anpassungen verzögert oder verhindert werden. Konsolidierung kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn Krankenhäuser die Möglichkeit haben, darauf auch unternehmerisch zu reagieren und Effizienzpotenziale tatsächlich zu heben“, so Radbruch weiter.
„Wir wollen nicht, dass die politisch gewollte Transformation der Krankenhauslandschaft jetzt mit diesen GKV-Spargesetz ausgebremst wird“, hebt Radbruch hervor. Bereits heute bestehen Wettbewerbsverzerrungen im Krankenhausmarkt, etwa durch kommunale Defizitausgleiche. „Wenn Verluste an einer Stelle kompensiert werden, während andere Häuser unmittelbar reagieren müssen, entsteht eine strukturelle Schieflage“, so Radbruch.
Zugleich betont der Verband, dass eine Verlagerung von Finanzierungsrisiken auf die ohnehin stark belasteten Kommunalhaushalte keine tragfähige Lösung ist. Auch öffentliche Träger stoßen bei der dauerhaften Absicherung von Defiziten an Grenzen. Gerade deshalb kann Konsolidierung nur gelingen, wenn Krankenhäuser die notwendigen Handlungsspielräume erhalten.
Der DEKV fordert daher, im parlamentarischen Verfahren konkrete Maßnahmen zur Deregulierung zu verankern, die die Krankenhäuser massiv entlasten. Dazu gehören insbesondere der Abbau bürokratischer Melde- und Dokumentationsvorgaben, die Rückführung des Pflegebudgets ins DRG-System und mehr Flexibilität in der Leistungserbringung.