GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes haben die Bundestagsabgeordneten die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung künftig enger an die Entwicklung ihrer Einnahmen gekoppelt. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) unterstützt das Ziel, die Beitragssätze langfristig zu stabilisieren. Damit die finanziellen Vorgaben nicht zulasten der Patientenversorgung gehen, müsse die Bundesregierung nun zügig den angekündigten Bürokratieabbau um wirkungsvolle Maßnahmen zur Deregulierung ergänzen.

„Die Frage, ob gespart wird, ist heute politisch entschieden worden. Jetzt müssen die Bundesregierung und die Parlamentarier den zweiten Schritt gehen. Wer wirtschaftlichen Druck erzeugt, muss den Krankenhäusern auch die Freiheit geben, wirtschaftlich darauf zu reagieren“, erklärt der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch. Weniger finanzielle Mittel ließen sich nach seiner Einschätzung nicht allein durch mehr Effizienz in den Organisationen kompensieren. Ohne zusätzliche Handlungsspielräume werde entweder die Leistungsmenge sinken oder der wirtschaftliche Druck zulasten der Versorgungsqualität wachsen. Krankenhäuser würden Behandlungsentscheidungen dann zunehmend auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten treffen müssen.

Der DEKV begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit diese Woche gemeinsam mit den Spitzenverbänden konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vereinbart hat. Die in den Eckpunkten angekündigten Vereinfachungen von Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die stärkere Digitalisierung der Qualitätssicherung sind notwendige erste Schritte.

„Mit Bürokratieabbau lassen sich Controllerstellen einsparen, aber mit Deregulierung kann die Versorgung gesichert werden“, so Radbruch. „Weniger Verwaltungsaufwand entlastet die Krankenhäuser. Doch verändert dies keine gesetzliche Regelung, die Krankenhäuser daran hindert, Personal, Prozesse und Leistungen flexibel an den tatsächlichen Versorgungsbedarf anzupassen.“

Besonders dringenden Handlungsbedarf sieht der Verband beim Pflegebudget. Dessen heutige Ausgestaltung erschwere einen bedarfsgerechten Einsatz des Pflegepersonals. Zudem verursachen die neuen Regelungen zusätzlichen administrativen Aufwand. „Pflegekräfte müssen dort eingesetzt werden, wo Patientinnen und Patienten sie tatsächlich brauchen – und nicht dort, wo Finanzierungsregelungen es vorgeben“, erklärt Radbruch. Der DEKV fordert daher einen Leistungsbezug des Pflegebudgets und spricht sich für eine Rückführung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System aus. Das würde Budgetverhandlungen vereinfachen und den Krankenhäusern die Flexibilität geben, Pflege am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten. Zugleich muss gemeinsam mit der Pflege ein praktikables und verbindliches Sicherungsinstrument entwickelt werden, das sicherstellt, dass auch nach der Rückführung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System nicht auf Kosten der Pflegequalität gespart wird.

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