Zeit für mehr unternehmerische Freiheit der Krankenhäuser!

Zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) Sofortmaßnahmen zur Deregulierung für Krankenhäuser. „Wer Ausgaben begrenzen und Versorgung sichern will, muss Krankenhäusern wirtschaftliches Handeln ermöglichen“, sagt der DEKV-Vorsitzender Christoph Radbruch. Ohne unternehmerische Freiheit vor Ort drohen finanzielle Vorgaben zur Beitragsstabilisierung die Versorgung zusätzlich zu erschweren.

Pflege wieder in die Fallpauschalen

Zentral ist die Rückführung der Pflegepersonalkosten in die Fallpauschalen. Die getrennte Finanzierung schafft zusätzlichen Verhandlungsaufwand. Eine Wiedereingliederung der Pflegekosten würde Dokumentationspflichten verringern und langwierige Budgetverhandlungen vor Ort verhindern. Zugleich könnten Krankenhäuser Pflege stärker am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten.

Die geplante Finanzierungslogik konserviert Ungerechtigkeit, statt effiziente Strukturen in der Pflege zu unterstützen. Wer heute mehr Pflegepersonal vorhält als tatsächlich benötigt, erhält dieses Personal weiterhin über das Budget finanziert. Wer wirtschaftlich geplant hat und künftig mehr Pflege braucht, bekommt dafür keine verlässliche Sicherheit. „In den geplanten Regelungen fehlt der Leistungsbezug, den das Fallpauschalensystem grundsätzlich besser abbilden kann“, erläutert Radbruch.

Deregulierung bedeutet kein Abbau von Qualität

Krankenhäuser brauchen Handlungsspielräume, um Prozesse wirtschaftlicher, flexibler und patientenorientiert zu gestalten. „Deregulierung bedeutet keinen Abbau von Qualität, sondern mehr Raum für gute Versorgung in Krankenhäusern. Hingegen kleinteilige Vorgaben Personal binden, Entscheidungen verzögern und die gemeinsame Verantwortung professioneller Teams in Kliniken schwächen“, betont der DEKV-Vorsitzende.

Der DEKV unterstützt das Ziel, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig und dauerhaft zu stabilisieren. Dieses Ziel wird jedoch verfehlt, wenn messbare Entlastung vor Ort weiterhin fehlen. „Der Gesetzgeber muss finanzielle Begrenzungen mit Deregulierungsmaßnahmen im Krankenhaussektor verbinden. Nur so kann Beitragssatzstabilisierung Versorgung sichern und die Krankenhausreform in der Praxis verlässlich unterstützen“, sagt Radbruch abschließend.

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