Gemeinsam fordern wir eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten tatsächlich verbessert und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur schafft.
Gemeinsam nehmen die Diakonie Deutschland sowie der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung Stellung.
Die stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung verläuft oftmals nicht erfolgreich, da die Krankenhäuser vor Ort nicht auf die besonderen Herausforderungen dieser Patient:innengruppen eingestellt sind.
„Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, die PPR 2.0 bereits ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, wird die Pflege in den Krankenhäusern vor große Herausforderungen stellen“, berichtet Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich der heutigen Stellungnahmefrist zum Referent:innenentwurf des BMG zur Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0.
Der DEKV und seine Mitglieder danken für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und nehmen wie folgt Stellung:
Für die Diakonie Deutschland und den Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) ist ein guter Start ins Leben sowie Gesundheit rund um die Geburt und in den ersten Lebensjahren ein zentraler Ausdruck des diakonischen Gedankens.
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