Integrierte Notfallzentren (INZ) können die Patientensteuerung verbessern. Entscheidend für den Erfolg der Reform ist jedoch, ob sie diese Funktion im Versorgungsalltag tatsächlich erfüllen.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert deshalb überschaubare Einzugsgebiete und eine verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser, die kein INZ erhalten, aber weiterhin eigenständig von Patientinnen und Patienten aufgesucht werden können.
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur Notfallreform erklärt der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch: „Integrierte Notfallzentren sollen eine wichtige Steuerungsfunktion übernehmen. Dafür müssen ihre Kapazitäten und Einzugsgebiete aber so bemessen sein, dass sie den tatsächlichen Versorgungsbedarf bewältigen. Entstehen lange Wartezeiten oder Engpässe, werden Patientinnen und Patienten andere Krankenhäuser aufsuchen. Dann läuft die angestrebte Steuerung ins Leere.“
INZ-Einzugsgebiete praxistauglich bemessen
Gerade in Ballungsräumen dürfen die Einzugsgebiete der INZ nicht zu groß werden. Der DEKV fordert daher, Planungsregionen auf maximal 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen. So können Erreichbarkeit, ausreichende Kapazitäten und Reserven für nicht planbare Belastungsspitzen besser berücksichtigt werden.
Krankenhäuser ohne INZ bleiben Anlaufstellen
Zugleich braucht es eine tragfähige Lösung für Krankenhäuser, die weiterhin an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, aber kein INZ erhalten. Auch sie können unmittelbar von Hilfesuchenden aufgesucht werden. Die geforderte Klärung, ob eine Weiterleitung an ein INZ zumutbar ist, erfordert entsprechende Versorgungs- und Abklärungskapazitäten.
„Solange dieser Zugang möglich ist, darf kein Missverhältnis zwischen Versorgungsverantwortung und Finanzierung entstehen. Wenn Patientinnen und Patienten Krankenhäuser ohne INZ aufsuchen und dort ambulant versorgt werden, müssen diese Leistungen auch angemessen finanziert werden“, betont Radbruch.