Zu den Beratungen über die Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Anlässlich der Beratungen über die Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss warnt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) vor pauschalen Einsparungen ohne gleichzeitige Deregulierung. Aus Sicht des Verbandes können die angestrebten Einsparungen im Krankenhausbereich nur dann dauerhaft erreicht werden, wenn Krankenhäuser größere unternehmerische Handlungsspielräume erhalten. „Sparen tut immer weh. Aber kopfloses Sparen, ohne den Krankenhäusern organisatorische und betriebliche Möglichkeiten zur Gegensteuerung zu geben, ist töricht“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Mit dem Gesetz sollen Milliarden eingespart werden. Aus Sicht des DEKV ist jedoch fraglich, ob dieses Ziel in der jetzigen Ausgestaltung erreicht werden kann. Grund dafür sind zahlreiche kleinteilige gesetzliche Vorgaben, die eine wirtschaftlich sinnvolle Steuerung erschweren. So verhindert die derzeitige Ausgestaltung des Pflegebudgets, dass dessen Finanzierung mit der tatsächlichen medizinischen Leistung der Krankenhäuser verknüpft wird. „Wenn das Pflegebudget vollständig von der tatsächlichen Leistung eines Krankenhauses entkoppelt wird, entstehen Fehlanreize beim Personaleinsatz. Pflegekräfte fehlen dann dort, wo sie für die Versorgung tatsächlich benötigt werden. Diese Chance zur Korrektur hat die Regierungskoalition leider ungenutzt gelassen“, erklärt Christoph Radbruch.
Pauschale Kürzungen ohne Leistungsbezug verlagern Lasten auf die Kommunen
Pauschale Einsparungen, die unabhängig von Versorgungsqualität und Leistungsfähigkeit vorgenommen werden, setzen die Krankenhäuser erheblich unter Druck. Wenn der Gesetzgeber diesen Weg geht, muss er den Einrichtungen gleichzeitig größere Spielräume für Personalplanung und Versorgungsinnovationen eröffnen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass gerade Krankenhäuser mit hoher medizinischer Qualität ihr Leistungsangebot einschränken oder die Versorgung ganz einstellen müssen.
Nur wenige Krankenhausträger sind in der Lage, Defizite dauerhaft auszugleichen. Ohne Deregulierung drohen die geplanten Einsparungen daher lediglich vom Beitragszahler auf die kommunalen Haushalte verlagert zu werden. „Krankenhausbehandlungen werden dadurch nicht günstiger, und echte Einsparungen bleiben aus.“, so Radbruch.
Pflegebudget zurück in die Fallpauschalen
Aus Sicht des DEKV ist es deshalb notwendig, die Pflegepersonalkosten wieder in das Vergütungssystem der Fallpauschalen zu integrieren. Gleichzeitig braucht es eine breite Deregulierung – ohne Abstriche bei der medizinischen Behandlungsqualität. Nur so erhalten Krankenhäuser die notwendige unternehmerische Handlungsfreiheit, um die geforderten Einsparungen tatsächlich umsetzen zu können.
Der DEKV begrüßt ausdrücklich, dass die Änderungsanträge die PPR 2.0 sowie die Pflegepersonaluntergrenzen in den Leistungsgruppen abschaffen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Deregulierung. Dieser Weg muss nun konsequent weiterverfolgt werden. Ein zentraler nächster Schritt ist die Rückführung des Pflegebudgets in die Fallpauschalen.