Hintergrund und Sachstand Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Sind Patiet:innen nach Abschluss der akut-medizinischen Behandlung im Krankenhaus noch nicht physisch und psychisch belastbar genug, um an einer mehrwöchigen Behandlungsprogramm der Rehabilitation teilzunehmen oder ist keine stationäre oder ambulante Anschlussversorgung von pflegegebedürftigen Patient:innen verfügbar gibt es die gesetzliche Möglichkeit einer vorübergehenden Versorgung in der Kurzzeitpflege. Patient:innen haben jährlich für bis zu 8 Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege gemäߧ 42 SGB XI und § 39c SGB V.
DEKV setzt sich für eine unkomplizierte humanitäre medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine ein
6. April 2022 in Presse„Posttraumatische Belastungsstörungen bei Geflüchteten müssen behandelt werden!“
Menschen brauchen Zuwendung: Gemeinwohl und Wettbewerb als Garant für Patient:innenversorgung
Was muss eine moderne, wissenschaftlich fundierte Pflegebedarfsbemessung leisten?
DEKV fordert die Entwicklung eines Zuwendungsindex, der langfristig in die Qualitätsbemessung der Krankenhausversorgung einfließt
Unser “D“ steht für Dasein, Diagnose, Daten, Dialog, Daseinsvorsorge und Diakonie.