Ergänzend zum Hebammenreformgesetz, welches sich derzeit in der letzten Phase des Gesetzgebungsprozesses befindet, legt das Bundesministerium für Gesundheit nun seinen Referentenentwurf der Studien- und Prüfungsverordnung vor.
Hebammen müssen in Deutschland ab dem Jahr 2021 ein duales Studium absolvieren. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung vor, der eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 und 2013 umsetzt. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) lobt beim Parlamentarischen Frühstück „Hebammenausbildung – quo vadis?“ am 10. April 2019 die enge Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre und praktischer Studienphase im Krankenhaus.
Diakonie Deutschland und DEKV fordern Finanzierungssicherheit für die akademische Ausbildung der Hebammen
9. April 2019 in PresseDer Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz) sieht die Einführung eines dualen Studiums vor, das eine wissenschaftliche Qualifikation mit einer berufspraktischen Ausbildung verbindet. Bei der heutigen Verbändeanhörung zum Hebammenreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit begrüßten der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) und die Diakonie Deutschland die Ausgestaltung als praxisintegrierendes Studium.