Hebammen müssen in Deutschland ab dem Jahr 2021 ein duales Studium absolvieren. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Hebammenausbildung vor, der eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 und 2013 umsetzt. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) lobt beim Parlamentarischen Frühstück „Hebammenausbildung – quo vadis?“ am 10. April 2019 die enge Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre und praktischer Studienphase im Krankenhaus.


„Der Beruf der Hebamme hat sich gewandelt. Heute erfordert er eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung. Im Mittelpunkt steht aber nach wie vor die praktische Arbeit mit den werdenden Eltern und ihren Kindern. Darauf bereitet die Ausbildung im Krankenhaus vor, die eng mit der wissenschaftlichen Qualifizierung verzahnt sein muss. Die dazu notwendige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus als Ort der praktischen Ausbildung und der Hochschule als Vermittler der wissenschaftlichen Erkenntnisse werden die evangelischen Krankenhäuser aktiv mitgestalten. Dabei muss die vielfältige Expertise der existierenden Hebammenschulen genutzt werden, um die Hochschulen dabei zu unterstützen, die praktischen Anteile der neuen Hebammenqualifizierung effektiv zu gestalten. Das ermöglicht die Übergangsfrist von zehn Jahren. Dafür möchten wir mit dieser Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) und der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) durchführen, ein Zeichen setzen“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Gesellschaftlicher Wandel verändert die Ansprüche an Hebammen

Junge Familien benötigen und wünschen sich heute mehr denn je die Unterstützung durch Hebammen. Diese müssen immer häufiger auch die vielfältigen und verschiedenen kulturellen Hintergründe in ihre Arbeit integrieren. Daher erfordert der gesellschaftliche Wandel von Hebammen heute nicht nur praktische Kenntnisse, sondern auch ein wissenschaftlich fundiertes und reflektiertes Handeln. Das neue duale Studium eröffnet so Möglichkeiten, die Versorgung von Müttern und Kindern weiter zu verbessern. „Wir sind froh, dass nun auch in Deutschland die Qualifizierung der Hebammen generell auf Hochschulniveau erfolgt. Wir hoffen, dass im neuen Gesetz die hochschulischen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden, damit das Potenzial des Hebammenstudiums in der Qualität der Versorgung von Müttern und Kindern wirksam werden kann“, so Elke Mattern, Vorsitzende der DGHWi.
Dazu erläutert Prof. Dr. iur. Anusheh Rafi, Rektor der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB): „Aufgrund der sehr hohen Anforderungen an den Beruf müssen Hebammen über sehr differenzierte hebammen- und gesundheitswissenschaftliche sowie psychologische Kenntnisse verfügen, sodass eine Akademisierung zwingend erforderlich ist. Wir erhoffen uns dadurch nicht nur qualifiziertere Fachkräfte, sondern auch eine Aufwertung des gesellschaftlich so wichtigen Berufes.“

„Hebammen tragen eine große Verantwortung für die gesundheitsfördernde Versorgung von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und erstem Lebensjahr des Kindes. Mit der Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen besteht die Chance, die Qualität der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland weiter zu optimieren und damit zentrale Forderungen des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ umzusetzen. Zudem erhalten die Hochschulen Planungssicherheit und können zukunftsorientiert ihre Verantwortung für die wissenschaftliche Qualifikation von Hebammen übernehmen“, weiß Prof. Dr. rer. medic. Melita Grieshop, Professorin für Hebammenwissenschaften und Beauftragte im Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin.

Die drei Veranstalter sind sich einig, dass mit dem Entwurf des Hebammenreformgesetzes ein wichtiger Schritt zur qualitativ hochwertigen geburtshilflichen Versorgung mit hochschulisch qualifizierten Hebammen in Deutschland vollzogen wird.

Forderungen für eine qualifizierte partnerschaftliche Ausbildung an Krankenhäusern und Hochschulen

Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen bei der berufspraktischen Hebammenausbildung bindet Kapazitäten für die Praxisanleitung, die Praxisplanung und die Koordination mit den Hochschulen. Dieser finanzielle Aufwand muss als Teil der refinanzierten Aufwendungen für die Ausbildung mit in das Gesetz aufgenommen werden. Weitere Voraussetzungen, um eine qualifizierte und zukunftssichere Hebammenausbildung gestalten zu können sind:

  • Eine Qualifizierungsoffensive für Praxisanleiter und Praxisbegleiter
    Praxisanleitende im Krankenhaus sind nicht nur pädagogisch tätig, sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis. Partnerin auf Seite der Hochschule ist die Praxisbegleitung. Für die Erweiterung der Kompetenzen bei Praxisanleitern und Praxisbegleitern ist für Krankenhäuser und Hochschulen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 78 Millionen Euro vom Bund notwendig.
  • Zahl der Hebammen darf nicht einbrechen
    Ab 2021 werden über 600 Studienplätze für Hebammen im ersten Semester benötigt, um den Wegfall der Ausbildung zu kompensieren. Bis zum Jahr 2024 müssen alle rund 1.800 Ausbildungsplätze an die Hochschulen transferiert werden. Gelingt dies nicht, werden auf dem ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt noch mehr Hebammen fehlen. Die Länder stehen in der Pflicht, die Finanzierung dieser notwendigen Neustrukturierung sicherzustellen.
  • Sicherheit für Mutter und Kind – Risikomanagement muss Studieninhalt sein
    Hebammen tragen eine hohe Verantwortung für Gesundheit und Leben von Mutter und Kind. Vor allem bei der Überwachung der physiologischen Geburt müssen Risiken rechtzeitig erkannt werden. Die Hebamme muss ihr Handeln jederzeit nach Risikogesichtspunkten bewerten, um Schaden von Mutter und Kind abwenden zu können. Nur durch eine entsprechende Qualifizierung können Hebammen besser lernen, dies systematisch umzusetzen. Risikomanagement muss verpflichtender Studieninhalt in § 9 für Hebammen sein.

Berlin, 10. April 2019