Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), äußert sich anlässlich der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2017 zum Thema Mindestmengen:


„Mindestmengen in der Krankenhausversorgung sind sinnvoll, wenn sie die Behandlungsqualität stärken und damit dem Patientenwohl zugutekommen. Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindestmengen dürfen nicht willkürlich definiert werden, sondern müssen eine klare Evidenz für den Zusammenhang von Qualität und Anzahl der in einer Klinik erbrachten Leistungen erkennen lassen. Krankenhäuser, die trotz Unterschreitung der Mindestmenge eine hohe Qualität aufweisen, müssen auch am Markt bleiben dürfen.

In den einzelnen Bundesländern werden Mindestmengen in verschiedenen Bereichen bereits definiert und von den Krankenhäusern angewendet. Es wäre allerdings ein Trugschluss zu glauben, dass Mindestmengen die Qualität vollständig abbilden könnten, denn sie sind nur ein Qualitätsmerkmal unter vielen. Darüber hinaus ist die Festlegung der Mindestmengen, wie sogar von Seiten der AOK zugegeben wird, immer ein normativer Akt – der konkrete Schwellenwert lässt sich nicht wissenschaftlich ableiten. Somit dürfen Mindestmengen nicht zum einzigen Kriterium dafür werden, ob Abteilungen Bestand haben und Kliniken am Markt bleiben.

In jedem Fall müssen Mindestmengen der Qualität dienen und nicht der Marktbereinigung. Anderenfalls sind Engpässe in der Versorgung vorprogrammiert.“

28. Februar 2017