Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) sind erleichtert, dass mit dem Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Pflegeberufereformgesetz die Reform nun doch noch auf den Weg gebracht wird. Die Weichen für die Zukunft seien grundsätzlich gestellt, auch wenn es vorerst weiterhin drei getrennte Berufsabschlüsse gebe.


Die jetzt vorgesehene Zwischenprüfung nach zwei Jahren bringe allerdings noch keine bundesweit anerkannte Assistenzausbildung. Offene Fragen stellten sich vor allem hinsichtlich der Realisierbarkeit der Regelungen seitens der Pflegeschulen. Die konfessionellen Krankenhausverbände werden die Umsetzung der Pflegeberufereform konstruktiv begleiten und sich für ihre Weiterentwicklung einsetzen.

„Dass die Koalitionsfraktionen das Gesetz zur Pflegeberufereform noch vor der Sommerpause verabschieden wollen, ist eine gute Nachricht für Pflegende, Nachwuchskräfte in der Pflege sowie für die Patienten“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands, Ingo Morell. „Während sich für die Gesundheits- und Krankenpflege neue Perspektiven eröffnen, bleiben die Kinderkranken- und die Altenpflege allerdings weiterhin als Einzel-Abschlüsse bestehen. Damit wird es in den kommenden Jahren leider noch keine Durchlässigkeit zwischen den Berufsfeldern in der Pflege geben. Die geplante Evaluation wird nach sechs Jahren zeigen, wie junge Nachwuchskräfte die bestehenden Angebote annehmen. Der erste Schritt ist getan, und eine komplett generalistische Pflegeausbildung ist damit in der Zukunft durchaus noch möglich“, betont Morell.

Um nach der Evaluationsphase eine valide Auswertung zu erhalten, ist es nach Ansicht der konfessionellen Krankenhausverbände wichtig, in der Evaluation alle Pflegeschulen zu berücksichtigen. Sowohl Schulen, die komplett generalistisch ausbilden, als auch Ausbildungsstätten, in denen alle drei Abschlüsse angeboten werden, sollten einbezogen werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, Christoph Radbruch, plädiert dafür, das Pflegeberufereformgesetz für Absolventen aller Schulabschlüsse konstruktiv auszugestalten: „Wer den Fachkräftemangel effektiv bekämpfen möchte, muss möglichst vielen Menschen attraktive Berufsperspektiven in der Pflege anbieten. Deshalb brauchen wir eine bundesweit geregelte zweijährige Assistenzausbildung, die eigenständig neben den anderen Ausbildungsgängen existiert“, sagt Radbruch. „Wenn Nachwuchskräfte, die den dreijährigen Ausbildungsgang nicht abschließen können oder wollen, nach zwei Jahren als Pflegeassistenz die Schule verlassen, bekommt die Assistenzausbildung eine Defizit-orientierte Komponente. Stattdessen soll sie Chancen aufzeigen und in eine positive Richtung weisen: als eigenständige Ausbildung zur Pflegeassistenz mit anschließender Möglichkeit zur Weiterqualifizierung.“

Die konfessionellen Krankenhausverbände sehen darüber hinaus noch ungelöste Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Reform seitens der Ausbildungsstätten. Alle Schulen, die als Komplexeinrichtungen in der Pflegeausbildung tätig sind, benötigten nun drei verschiedene Curricula, um eine Wahlfreiheit für die Pflegeschüler anbieten zu können. Dabei stelle sich die Frage, ab welcher Größe der Ausbildungsstätten dieses Angebot aufrechterhalten werden könne. Die CKiD werden den Reformprozess der Pflegeberufe weiterhin mit konstruktiven Anregungen begleiten.

11. April 2017