Aktuelle Daten zur Pflegeausbildung: Pflege-Panel des BIBB startet

19. Mai 2021 in Aktuelles

Aktuelle Daten zur Pflegeausbildung: Pflege-Panel des BIBB startet

Mit dem neuen Pflege-Panel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden ab 2022 erstmals kontinuierlich Daten zur Entwicklung der Pflegeausbildung erhoben. Für die repräsentative regelmäßige Datenerhebung stehen im Pflege-Panel rund 6.800 Personen aus ausbildenden Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Pflegeschulen sowie Hochschulen mit primärqualifizierendem Ausbildungsangebot in der Pflege zur Verfügung.

Bei der genauen Betrachtung des Panels fällt auf, dass die ausbildungsanbietenden Krankenhäuser in privater Trägerschaft über- und die Häuser in freigemeinnütziger Trägerschaft unterrepräsentiert sind. Im Mittelpunkt der Befragungen stehen das Ausbildungsgeschehen, die Ausbildungsqualität und die Organisation der beruflichen und hochschulischen Pflege.

Mit der regelmäßigen Datenerhebung liegen erstmals umfassende Daten aus allen Bereichen der Pflegeausbildung vor. Sie sollen Impulse aus der beruflichen und hochschulischen Ausbildungspraxis liefern, mit deren Hilfe Handlungsempfehlungen und Unterstützungsbedarfe in der Pflegeausbildung abgeleitet werden können. Darüber hinaus sind die Daten Informationsquellen für die zuständigen Fachministerien, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zudem stehen zentrale Daten auch den Panel-Teilnehmenden für eigene Planungs- und Organisationsprozesse zur Verfügung.

Pflegeausbildung heute: Flexibler im Beruf und gestiegene Attraktivität

Im Rahmen des Aufbaus und der Erprobung des Panels erfolgten seit Herbst 2020 erste Befragungen, deren Ergebnisse anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai 2021 vorgestellt wurden: Mehr als 83 Prozent der Panel-Teilnehmer bestätigten, dass die neue Pflegeausbildung eine größere Flexibilität im späteren Berufsleben ermögliche. Rund 64 Prozent sehen eine steigende Professionalisierung des Berufsbereichs und mehr als die Hälfte (57 Prozent) bestätigen, dass die neuen Pflegeausbildungen die Attraktivität des Pflegeberufes deutlich steigern.

Grundlage des neuen Pflege-Panels ist § 60 Absatz 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und
-Prüfungsverordnung (PflAPrV). Dort ist geregelt, dass das BIBB dem BMFSFJ und dem BMG einmal jährlich im Rahmen eines Monitorings zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Pflegeausbildung Bericht erstattet.

Download des Berichts zum BIBB Pflegepanel 2021 Aufbau und Erprobung eines Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildungen sowie weitere Informationen zum Pflege-Panel und den Fragebögen.

Take care!

22. März 2021 in Aktuelles

Vom 7. bis 13. Juni 2021 findet die bundesweite Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“ statt. weiter

NRW fördert Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsaal in 2021 und 2022

2. März 2021 in Aktuelles

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales unterstützt den Aufbau und die Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Anteilsfinanzierung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zum Maximum der Förderhöhe. Die Förderperiode geht vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Ein Förderantrag muss bis zum 2. November 2021 eingereicht werden.  weiter

Jahresdaten 2020 im InEK DatenBrowser veröffentlicht

5. Februar 2021 in Aktuelles

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH) hat
die dritte unterjährige Datenlieferung der Krankenhäuser für das Jahr 2020 im webbasierten DatenBrowser (https://datenbrowser.inek.org/) veröffentlicht. Damit ist eine Datenanalyse 2020 sowie ein Ganzjahresvergleich der Daten gemäß § 21 KHEntgG mit dem Jahr 2019 möglich. Die Datenbasis des bisherigen G-DRG-Browsers für das Datenjahr 2019 ist in das G-DRG-System 2020 gruppiert und steht zum Download bereit.

Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG auch für 2021 verpflichtend

Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2020, S. 1018) wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Artikel 2a des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 52 vom 18.11.2020, S. 2397) weitet den Zeitraum, in dem unterjährige Datenlieferungen vorzunehmen sind, bis Januar 2022 aus. [] Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.“[1]

[1] InEK: https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG; 05.02.2021