Aktuelle Daten zur Pflegeausbildung: Pflege-Panel des BIBB startet
Mit dem neuen Pflege-Panel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden ab 2022 erstmals kontinuierlich Daten zur Entwicklung der Pflegeausbildung erhoben. Für die repräsentative regelmäßige Datenerhebung stehen im Pflege-Panel rund 6.800 Personen aus ausbildenden Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Pflegeschulen sowie Hochschulen mit primärqualifizierendem Ausbildungsangebot in der Pflege zur Verfügung.
Bei der genauen Betrachtung des Panels fällt auf, dass die ausbildungsanbietenden Krankenhäuser in privater Trägerschaft über- und die Häuser in freigemeinnütziger Trägerschaft unterrepräsentiert sind. Im Mittelpunkt der Befragungen stehen das Ausbildungsgeschehen, die Ausbildungsqualität und die Organisation der beruflichen und hochschulischen Pflege.
Mit der regelmäßigen Datenerhebung liegen erstmals umfassende Daten aus allen Bereichen der Pflegeausbildung vor. Sie sollen Impulse aus der beruflichen und hochschulischen Ausbildungspraxis liefern, mit deren Hilfe Handlungsempfehlungen und Unterstützungsbedarfe in der Pflegeausbildung abgeleitet werden können. Darüber hinaus sind die Daten Informationsquellen für die zuständigen Fachministerien, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zudem stehen zentrale Daten auch den Panel-Teilnehmenden für eigene Planungs- und Organisationsprozesse zur Verfügung.
Pflegeausbildung heute: Flexibler im Beruf und gestiegene Attraktivität
Im Rahmen des Aufbaus und der Erprobung des Panels erfolgten seit Herbst 2020 erste Befragungen, deren Ergebnisse anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai 2021 vorgestellt wurden: Mehr als 83 Prozent der Panel-Teilnehmer bestätigten, dass die neue Pflegeausbildung eine größere Flexibilität im späteren Berufsleben ermögliche. Rund 64 Prozent sehen eine steigende Professionalisierung des Berufsbereichs und mehr als die Hälfte (57 Prozent) bestätigen, dass die neuen Pflegeausbildungen die Attraktivität des Pflegeberufes deutlich steigern.
Grundlage des neuen Pflege-Panels ist § 60 Absatz 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und
-Prüfungsverordnung (PflAPrV). Dort ist geregelt, dass das BIBB dem BMFSFJ und dem BMG einmal jährlich im Rahmen eines Monitorings zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Pflegeausbildung Bericht erstattet.
Download des Berichts zum BIBB Pflegepanel 2021 Aufbau und Erprobung eines Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildungen sowie weitere Informationen zum Pflege-Panel und den Fragebögen.
Am Dienstag, den 20. April 2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr, findet die Veranstaltung „Hearing Bundestagspositionen 2021 der evangelischen Krankenhäuser“ digital statt. weiter
Vom 7. bis 13. Juni 2021 findet die bundesweite Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“ statt. weiter
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales unterstützt den Aufbau und die Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Anteilsfinanzierung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zum Maximum der Förderhöhe. Die Förderperiode geht vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Ein Förderantrag muss bis zum 2. November 2021 eingereicht werden. weiter
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH) hat
die dritte unterjährige Datenlieferung der Krankenhäuser für das Jahr 2020 im webbasierten DatenBrowser (https://datenbrowser.inek.org/) veröffentlicht. Damit ist eine Datenanalyse 2020 sowie ein Ganzjahresvergleich der Daten gemäß § 21 KHEntgG mit dem Jahr 2019 möglich. Die Datenbasis des bisherigen G-DRG-Browsers für das Datenjahr 2019 ist in das G-DRG-System 2020 gruppiert und steht zum Download bereit.
Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG auch für 2021 verpflichtend
Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2020, S. 1018) wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Artikel 2a des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 52 vom 18.11.2020, S. 2397) weitet den Zeitraum, in dem unterjährige Datenlieferungen vorzunehmen sind, bis Januar 2022 aus. […] Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.“[1]
[1] InEK: https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG; 05.02.2021
Der DEKV wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr!
22. Dezember 2020 in AktuellesWir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr!
Ihr DEKV-Team
Aktualisierte Liste der Notfallstufen für Krankenhäuser vom GKV-SV jetzt online
14. Dezember 2020 in AktuellesDer GKV-SV hat eine aktualisierte Prognoseliste der Notfallstufen veröffentlicht. weiter
Eindrücke zur DEKV Expertenrunde „Evangelische Krankenhäuser in der Post-Corona-Zeit – Quo vadis?“ 2020
12. Oktober 2020 in AktuellesAnlässlich der DEKV Mitgliederversammlung am 07. Oktober 2020 fand im Anschluss die DEKV Expertenrunde „Evangelische Krankenhäuser in der Post-Corona-Zeit – Quo vadis?“ statt.
DEKV Expertenrunde „Evangelische Krankenhäuser in der Post-Corona-Zeit – Quo vadis?“ anlässlich der DEKV Mitgliederversammlung 2020
30. September 2020 in AktuellesAnlässlich der DEKV Mitgliederversammlung am 07. Oktober 2020 findet im Anschluss die DEKV Expertenrunde „Evangelische Krankenhäuser in der Post-Corona-Zeit – Quo vadis?“ statt.
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