Das müssen die neuen Qualitätsverträge leisten
Seit dem 15. August 2018 können deutsche Krankenhäuser und -kassen Qualitätsverträge zur besseren Patientenversorgung anbahnen.
Ein Bereich dieser Qualitätsverträge stellt die Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen dar.
Der DEKV hat fünf Bereiche definiert, in denen sich die Versorgung dieser Patientengruppe verbessern muss.