Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und seine Mitglieder übernehmen eine aktive Rolle in der Sicherung der stationären und ambulanten Notfallversorgung in Deutschland.

Wir erachten es für notwendig, dass eine Neureglung der Notfallversorgung von der Bundesregierung grundsätzlich angegangen wird. Die Gestaltung der Notfallversorgung nimmt eine Schlüsselrolle bei einer Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung ein. Alle Reformbemühungen zur Überwindung von Sektorengrenzen und einer vertieften Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen bei der ambulanten Notfallversorgung sind wünschenswert und notwendig. Nur eine flächendeckende und hochwertige, qualifizierte Notfallversorgung in Verbindung mit einer sinnvollen Patienten- und Ressourcensteuerung ermöglicht, Krankenhausstrukturen zukunftsfähig und robust auszugestalten.

Rund 20 Millionen Notfallpatienten pro Jahr werden aktuell in rund 1.200 Krankenhäusern mit Zentralen Notaufnahmen (ZNA) betreut. Erfahrungswerte der evangelischen Krankenhäuser zeigen, dass ca. 60 % der in der ZNA aufgenommenen Patienten ambulant entlassen werden können, 40 % werden stationär aufgenommen.

Ein Drittel der heutigen Notfallpatienten ist älter als 70 Jahre. In den kommenden Jahren wird aufgrund der Demografie der Anteil dieser besonders vulnerablen Patientengruppe weiter deutlich steigen. Auch über diese Patientengruppe hinaus ist in den evangelischen Krankenhäusern eine deutliche Zunahme der Notfallpatientinnen und -patienten in den Zentralen Notaufnahmen zu verzeichnen.

Die besonderen Belange von Menschen mit kognitiven und körperlichen Einschränkungen und psychischen Störungen sehen wir im Referentenentwurf noch nicht ausreichend berücksichtigt. Für Menschen mit Behinderungen ist in Umsetzung der UN-BRK Barrierefreiheit zu sichern.

Die Diakonie Deutschland und der DEKV werden sich künftig weiterhin mit ihrem bundesweiten Netzwerk von Krankenhäusern auch in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an einer flächendeckenden ambulanten Notfallversorgung aktiv beteiligen. Aufgabe der Politik ist es, die Bedingungen dafür sicherzustellen. Eine Konzentration der ambulanten Notfallversorgung auf nur wenige zentralisierte Anbieter wird die Versorgungsbedingungen verschlechtern und wird von uns nicht mitgetragen.

 

Wir fordern folgende Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen:

  • Stärkung der Länder im erweiterten Landesausschuss § 90 Abs. 4a
  • Risiko-Stratifizierung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten als zentrale Schlüsselaufgabe für INZ
  • Keine ordnungspolitisch motivierte Wettbewerbsverzerrung schaffen / Klare Zuständigkeit für die organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung
  • Fachlich-medizinische Leitung des INZ nach fachlichen Kriterien vergeben
  • Keine Bestrafung für Notfallbehandlung: Vergütungsabschläge für Notfallbehandlung an Krankenhäusern ohne INZ ersatzlos streichen
  • Versorgungssicherheit von Notfallpatienten nicht verengen:  Gleichberechtigter Zugang zu den INZ für Krankenhäuser der Basisstufe, der erweiterten und umfassenden Notfallstufe
  • Zu § 133b (Gemeinsames Notfallleitsystem)

Berlin, 10. Februar 2020

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