Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

24. März 2021 in Positionen

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und seine Mitglieder übernehmen eine aktive Rolle in der hochwertigen, qualifizierten Patientenversorgung, der Sicherung von Behandlungsqualität und Patientensicherheit in der stationären Versorgung in Deutschland. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen Covid‐19 Patienten bundesweit.

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Take care!

22. März 2021 in Aktuelles

Vom 7. bis 13. Juni 2021 findet die bundesweite Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“ statt. weiter

NRW fördert Aufbau von hebammengeleiteten Kreißsaal in 2021 und 2022

2. März 2021 in Aktuelles

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales unterstützt den Aufbau und die Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Anteilsfinanzierung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zum Maximum der Förderhöhe. Die Förderperiode geht vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Ein Förderantrag muss bis zum 2. November 2021 eingereicht werden.  weiter

Jahresdaten 2020 im InEK DatenBrowser veröffentlicht

5. Februar 2021 in Aktuelles

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH) hat
die dritte unterjährige Datenlieferung der Krankenhäuser für das Jahr 2020 im webbasierten DatenBrowser (https://datenbrowser.inek.org/) veröffentlicht. Damit ist eine Datenanalyse 2020 sowie ein Ganzjahresvergleich der Daten gemäß § 21 KHEntgG mit dem Jahr 2019 möglich. Die Datenbasis des bisherigen G-DRG-Browsers für das Datenjahr 2019 ist in das G-DRG-System 2020 gruppiert und steht zum Download bereit.

Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG auch für 2021 verpflichtend

Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2020, S. 1018) wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Artikel 2a des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 52 vom 18.11.2020, S. 2397) weitet den Zeitraum, in dem unterjährige Datenlieferungen vorzunehmen sind, bis Januar 2022 aus. [] Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.“[1]

[1] InEK: https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG; 05.02.2021