Werdende Eltern fiebern der Geburt ihres Kindes entgegen und suchen sich ihre Geburtsklink nach individuellen Kriterien aus. Doch nicht alle Geburten verlaufen wie geplant: Im Jahr 2018 kamen 64.417 Kinder zu früh zur Welt, das bedeutet, sie wurden vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren.

10.577 dieser Kinder hatten ein Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm und bedurften als sehr kleine Frühgeborene einer besonderen Versorgung. Diese finden die Allerkleinsten in Perinatalzentren, von denen 26 unter evangelischer Leitung stehen. Sie sind die Spezialisten für Frühgeborene unter den bundesweit 67 evangelischen Krankenhäusern mit Geburtshilfe, in denen im vergangenen Jahr 82.411 Kinder geboren wurden.

 

Frühgeborene brauchen besondere Fürsorge

„Mehr als jedes zehnte Baby wird in einem evangelischen Krankenhaus geboren. Diejenigen unter ihnen, die zu früh zur Welt kommen, gehören in qualifizierte Hände mit bester pflegerischer und medizinischer Betreuung“, erklärt Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen schreibt vor, dass für jedes Frühgeborene unter 1.500 Gramm mit besonders hohem Betreuungsbedarf rund um die Uhr eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft anwesend sein muss. Geburten von Frühgeborenen finden selten geplant statt. Vor dem Hintergrund des Personalmangels in der Pflege und von normalen Personalschwankungen durch Krankheits- oder Notfälle können die Häuser diesen Betreuungsschlüssel nicht jederzeit uneingeschränkt einhalten. Als Folge können Kliniken zunehmend Betten in der Frühgeborenenversorgung nicht belegen und müssen im schlimmsten Fall Risikogebärende an nicht entsprechend spezialisierte Kliniken verweisen.

„Unser Ziel ist es, eine qualifizierte Geburtshilfe anzubieten und die besonders sensiblen Frühgeborenen umfassend und qualifiziert zu betreuen. Was wir nicht wollen, ist Frauen in der belastenden Situation einer Frühgeburt an nicht spezialisierte Krankenhäuser zu überweisen oder zu verlegen. Die durch den G-BA beschlossene Verlängerung der Frist auf den 31.12.2021, bis zu der unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den Personalvorgaben möglich sind, schafft Zeit, die dazu genutzt werden kann, pragmatische Lösungen zu finden. Sie müssen die Sicherheit der patientenzentrierten Versorgung garantieren und mit dem Krankenhausalltag sowie der Arbeitsmarktsituation in Einklang zu bringen sein. Zentrales Element sind dabei flexiblere, an den tatsächlichen Pflegebedarf der kleinen Patienten angepasste Personalschlüssel und Ausnahmetatbestände, die der Realität des Krankenhausalltags gerecht werden. So können wir die Allerkleinsten wohnortnah qualifiziert versorgen. Denn gerade in der Geburtshilfe ist eine ortsnahe Betreuung wichtig“, betont Radbruch.

Berlin, 15. November 2019

 

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