Die stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung verläuft oftmals nicht erfolgreich, da die Krankenhäuser vor Ort nicht auf die besonderen Herausforderungen dieser Patient:innengruppen eingestellt sind.
Zur Umsetzung der „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts stimmt der Deutsche Bundestag am Donnerstag über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab.
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