Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales unterstützt den Aufbau und die Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Anteilsfinanzierung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zum Maximum der Förderhöhe. Die Förderperiode geht vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Ein Förderantrag muss bis zum 2. November 2021 eingereicht werden. weiter
DEKV begrüßt Unterstützung für hebammengeleitete Kreißsäle in Nordrhein-Westfalen
24. August 2020 in PresseSelbstbestimmt und natürlich, so wünschen sich die meisten werdenden Eltern die Geburt ihres Kindes. Doch bisher finden nur rund 1 Prozent der Geburten in Deutschland in einem hebammengeleiteten Kreißsaal statt.