Unterstützung von bis zu 25.000 Euro für Aufbau und Implementierung möglich

Der hebammengeleitete Kreißsaal ist ein geburtshilfliches Konzept, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzt und zugleich dem Wunsch werdender Eltern nach einer möglichst selbstbestimmen und natürlichen Geburt entgegenkommt. Diese durch eine erfahrene Hebamme betreute Form der Entbindung kann gesunden Schwangeren angeboten werden, deren Schwangerschaft unauffällig verlaufen ist und bei denen eine unkomplizierte Geburt erwartet wird. Die Nähe zu einem ärztlich geleiteten Kreißsaal garantiert eine rasche Intervention, sollte es trotz aller Vorsicht unter der Geburt zu Komplikationen kommen. Die Sicherheit dieses Konzepts belegt die vom Universitätsklinikum Bonn durchgeführte und vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderte Studie GEscHIcK. Um das Modell in NRW weiter zu etablieren und landesweit auszuweiten, unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Krankenhäuser mit einer geburtshilflichen Abteilung beim Aufbau und der Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden beispielsweise Schulungen, Workshops und Prozessmanagement. Das Programm läuft vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Förderanträge müssen bis zum 2. November 2021 eingereicht werden.

Zusätzlich fördert das Land NRW die Krankenhäuser mit 100 Millionen Euro über Einzelförderung bei Vorhaben zur Stärkung der geburtshilflichen Versorgung und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus im Jahr 2021. Verbunden mit einem hebammengeleiteten Kreißsaal steigen für die Krankenhäuser die Möglichkeiten einer Einzelförderung durch das Land NRW im Förderschwerpunkt „Stärkung der geburtshilflichen Versorgung“.

Evangelische Krankenhäuser stellen 30 Prozent der hebammengeleiteten Kreißsäle in NRW

„Von den neun hebammengeleiteten Kreißsälen in NRW sind drei – Florence Nightingale in Düsseldorf, Evangelisches Krankenhaus St. Johannis Stift in Paderborn und Evangelisches Krankenhaus Oberhausen – in evangelischer Trägerschaft. Für einen guten Start ins Leben verbinden unsere Häuser mit diesem Konzept die Kompetenz der Hebammen für eine natürliche Geburt mit der Sicherheitsinfrastruktur einer Geburt im Krankenhaus. Auf Basis unserer guten Erfahrungen mit diesem Konzept begrüßen wir das Förderprogramm und freuen uns, dass der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hier wichtige und richtige Anreize setzt“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Zusatzentgelt für erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand
„Mehr als jedes zehnte Baby kommt in einem der 67 evangelischen Krankenhäuser mit Geburtshilfe zur Welt. Dabei stellen hebammengeleitete Kreißsäle ein Alleinstellungsmerkmal für das Krankenhaus dar. Zugleich unterstreichen sie die Kompetenz der Hebammen, die in Deutschland inzwischen eine akademische Ausbildung absolvieren. Für die Krankenhäuser stellt dieses Konzept jedoch auch einen erhöhten organisatorischen und personellen Aufwand dar: Für die Sicherheit von Mutter und Kind muss der Geburt im hebammengeleiteten Kreißsaal sowohl eine sorgfältige Untersuchung als auch ein ausführliches Beratungsgespräch vorausgehen. Darüber hinaus sieht das Konzept vor, dass ein Mediziner die Geburt im selben Kreißsaal fortsetzen kann, sollte es trotz aller Vorsicht unter der Geburt zu Komplikationen kommen. Aus Sicht des DEKV sollte dieser erhöhte Aufwand in Form eines Zusatzentgelts über die DRG-Fallpauschale hinaus vergütet werden“, betont Radbruch.

Berlin, 02. März 2021

Aktuelle DEKV-Landkarte Diakonische geburtshilfliche Versorgung

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