Das MDK-Reformgesetz, das am 29. November 2019 den Bundesrat passiert hat, begrenzt die Refinanzierung von Leiharbeit im Krankenhaus: Im Pflegebudget der Krankenhäuser sind nur die Kosten in Höhe des Tariflohns enthalten. Zusätzliche Ausgaben wie die Dienstleistungskosten des Unternehmens, das die Arbeitnehmer vermittelt hat, müssen die Krankenhäuser selbst tragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen oder künftig ganz zu unterbinden.
Pauschale Personalvorgaben bieten keine Lösung – Statement von Christoph Radbruch, DEKV-Vorsitzender, zum Thema Personalbedarfsbemessung
20. Februar 2017 in PresseDer Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, Christoph Radbruch, äußert sich im Vorfeld des von der Gewerkschaft Verdi initiierten Aktionstages am 21. Februar 2017 zum Thema Personalbedarfsbemessung: