Das MDK-Reformgesetz, das am 29. November 2019 den Bundesrat passiert hat, begrenzt die Refinanzierung von Leiharbeit im Krankenhaus: Im Pflegebudget der Krankenhäuser sind nur die Kosten in Höhe des Tariflohns enthalten. Zusätzliche Ausgaben wie die Dienstleistungskosten des Unternehmens, das die Arbeitnehmer vermittelt hat, müssen die Krankenhäuser selbst tragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen oder künftig ganz zu unterbinden.

Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Wir unterstützen alle gesetzlichen Regelungen, die gewerbliche1 Leiharbeit mittelfristig überflüssig machen. Sie hat im Krankenhaus viele unerwünschte Nebeneffekte: Festangestellte Mitarbeitende müssen unattraktive Arbeiten und Schichten übernehmen, da Leiharbeitende bestimmen können, wann sie arbeiten. Die Stammbelegschaft muss sich immer wieder auf neue Mitarbeitende einstellen. Das kann die Organisation und Zusammenarbeit in den Pflegeteams belasten. Mehrarbeit für die Stammbelegschaft ergibt sich auch, weil die Kolleginnen und Kollegen auf Zeit die Abläufe und Gegebenheiten auf den Stationen nur eingeschränkt kennen oder beispielsweise aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf das Dokumentationssystem haben. Darüber hinaus stehen sie für den Aufbau einer Patientenbeziehung nur eingeschränkt zur Verfügung. Trotzdem sind zurzeit viele Häuser auf den Einsatz von Leiharbeitenden angewiesen, um Personalschwankungen durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildungen auszugleichen. Zudem ist es vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels regional schwierig, die Pflegepersonaluntergrenzen auf bestimmten Stationen wie der Intensivpflege einzuhalten. Belegungsspitzen können diese Situation noch verschärfen. Die Alternative zum Einsatz von Leiharbeitenden wäre, Betten zu schließen und Patienten an andere, meist weiter entfernt liegende Kliniken zu verweisen.

 

Personal in der Pflege binden

Christliche Krankenhäuser werden auch in Zukunft Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität für alle Berufsgruppen im Krankenhaus umsetzen und verstärken. Bereits heute gehen viele unserer Häuser mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auf die Lebenssituation und die Bedürfnisse der Beschäftigten ein. Dazu gehören auch verlässliche, langfristig angelegte Dienstpläne und Urlaubsregelungen. Diese mitarbeiterorientierte Gestaltung der Arbeitszeiten ist ein Weg, Pflegefachkräfte aus der Leiharbeit zurück an die Krankenhäuser zu holen. Ergänzend dazu werden den Beschäftigten durch die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung berufliche Perspektiven geboten. Darüber hinaus können wir mit attraktiven Arbeitsbedingungen mehr junge Menschen für eine Ausbildung in der Pflege gewinnen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Daher hat sich der DEKV bereits im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege dafür ausgesprochen, das Angebot an Ausbildungsplätzen in der Pflege um zehn Prozent zu erhöhen“, betont Radbruch.

1 Überlassung von Leiharbeitnehmern durch Unternehmen mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung.

Berlin, 02. Dezember 2019

 

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