Der DEKV und seine Mitglieder danken für die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und nehmen wie folgt Stellung:
Die 199 evangelischen Krankenhäuser mit ihren 273 Standorten beschäftigen 123.000 Mitarbeitende bundesweit, davon 45.000 Pflegekräfte. Jährlich werden dort gut 10 Prozent der bundesweiten stationären Patient:innen in sämtlichen Fachbereichen behandelt. Somit übernehmen die evangelischen Krankenhäuser eine aktive Rolle in der qualifizierten Patient:innenversorgung, der Sicherung von stationärer Behandlungsqualität und Patientensicherheit in Deutschland.
Der DEKV und seine Mitglieder danken, dass das BMG mit dem vorgelegten Referentenentwurf die Zahlungsfrist auf fünf Tage um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 verlängern wird. Diese Maßnahme trägt zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser bei. Nicht zuletzt ist die Verlängerung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation in den Kliniken infolge der außergewöhnlich hohen Inflationsund Kostensteigerungen bei den Sachkosten außerordentlich wichtig.
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
Die evangelischen Krankenhäuser unterstützen sehr, dass das BMG mit der Verordnung, die auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist für die Krankenkassen um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Gleichwohl erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass eine dauerhafte Verstetigung der fünf Tage Zahlungsfrist für Krankenkassen geprüft werden sollte.
Wir bitten dies bei weiteren Gesetzesberatungen zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern einzubeziehen.
Stellungnahme des DEKV zum Download
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