Zur heutigen Abgabefrist für die Stellungnahmen der Verbände zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser kommentiert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV):

„Vor dem Hintergrund der wirtschaftlich angespannten Situation vieler Krankenhäuser ist die Beibehaltung der fünf-Tage-Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 für Krankenhäuser eine wichtige Maßnahme. Die evangelischen Krankenhäuser haben die Regelung mit Erleichterung aufgenommen, denn sie verschafft den Krankenhäusern eine kurze Atempause. Besonders freigemeinnützige Häuser sind darauf angewiesen, denn sie erhalten regelhaft keine Unterstützung, um Finanzlücken zu schließen. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist hätte die angespannte finanzielle Lage vieler Krankenhäuser weiter verschärft“, so Christoph Radbruch.

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Die mit der Verlängerung der Zahlungsfristverkürzung gewonnene Zeit gilt es zur Weiterwicklung der Krankenhausfinanzierung zu nutzen. Denn klar ist: Mit der Zahlungsfristverkürzung auf fünf Tage erfolgt kein Ausgleich der bestehenden Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Diese bleibt weiterhin bestehen und wird vorerst nicht verstärkt. Ein Auslaufen der Zahlungsfristverkürzung hätte für viele Krankenhäuser Kosten in Höhe von zweistelligen Millionenbeträgen bedeutet. Diese fallen durch die Änderung für 2024 nicht an.

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser wird in den nächsten Jahren absehbar angespannt bleiben. Daher setzt sich der Deutsche Evangelische Krankenhausverband mit Nachdruck dafür ein, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah in der Finanzierung berücksichtigt werden.

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Stellungnahme des DEKV