Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und seine Mitglieder übernehmen eine aktive Rolle in der hochwertigen, qualifizierten Patient:innenversorgung, der Sicherung von Behandlungsqualität und Patient:innensicherheit in der stationären Versorgung in Deutschland.

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband befürworten vollumfänglich den durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf mit der vorgesehenen Wiedereinführung von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich für das Jahr 2022. Mit dem geplanten § 6a erhalten Krankenhäuser, die keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, die Möglichkeit, auch im laufenden Jahr Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich geltend zu machen. Dies ist eine wichtige Unterstützung und hilft den betroffenen Krankenhäusern mit teilweise besonders vulnerablen Patient:innen bei der Liquiditätssicherung und bei der Sicherung der Patient:innenversorgung.
Erlauben Sie uns, auf den Umstand hinzuweisen, dass Krankenhäuser mit Ausgleichszahlungen im I. Quartal 2022 durch die andauernde zurückhaltende Inanspruchnahme von stationären Behandlungsleistungen sich weiterhin in einer anspruchsvollen Situation zur Liquiditätssicherung befinden.

Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und haben keinen Änderungsvorschlag.
 

Berlin, den 30. Mai 2022

Maria Loheide                               Christoph Radbruch
Vorständin Diakonie                    Deutschland Vorsitzender DEKV

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