„Die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, die PPR 2.0 bereits ab 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen, wird die Pflege in den Krankenhäusern vor große Herausforderungen stellen“, berichtet Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), anlässlich der heutigen Stellungnahmefrist zum Referent:innenentwurf des BMG zur Rechtsverordnung zur Einführung der PPR 2.0.

Ohne entsprechende IT-Systeme entsteht ein erheblicher Zusatzaufwand für die Pflege: Jede Patientin und jeder Patient muss händisch in die PPR 2.0 eingestuft und die Entscheidung dokumentiert werden. Bis entsprechende Software zur Verfügung steht und installiert ist, werden Monate vergehen. Bis dahin wird den Pflegekräften viel Zeit für die Versorgung der Patient:innen fehlen. Dadurch wird die überstürzte Einführung der PPR 2.0 Anfang 2024 zum Bumerang für Arbeitsbedingungen in der Pflege und für die Patient:innenversorgung werden. Eine Einführung zum 1. Juli 2024 würde ausreichend Zeit für die Umsetzung der PPR 2.0 in den IT-Systemen der Krankenhäuser lassen und das Ziel der PPR 2.0 nicht gefährden.

Keine Schulungen in der arbeitsreichen Zeit des Jahreswechsels!
Die Verschiebung des Starts der PPR 2.0 auf den 1. Juli würde auch eine Entlastung der Pflege in der arbeitsreichen Vorweihnachtszeit bedeuten, denn die Planung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Schulung der Pflegekräfte zur PPR 2.0 innerhalb eines Monats erfolgen muss. Diese Frist fällt in eine Zeit mit hohem krankheitsbedingtem Personalausfall und den weihnachtlichen Feiertagen. „Der DEKV würde es begrüßen, wenn die Einführung der PPR 2.0 zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem die Voraussetzungen geschaffen sind, um das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Pflege und die Patient:innensicherheit zu verbessern, auch zu erreichen“, so Radbruch.

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