Am 9. April 2021 ist die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt unter anderem die Anspruchsberechtigung für Ausgleichszahlungen, den Ganzjahresausgleich 2021 sowie eine Liquiditätssicherung von Krankenhäusern durch zu beantragende Abschlagszahlungen.

Die Ausgleichszahlungen stellen dabei eine Kompensation für verschobene elektive Eingriffe bei geeigneten Krankenhäusern zur vorrangigen Versorgung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten dar. Mögliche Überzahlungen in 2021, verglichen mit dem Jahr 2019 müssen unter Berücksichtigung inflationsbedingter Preissteigerungen und der Bereinigung von Sachkosten zurückgezahlt werden (Ausgleich).

Die Pandemie zeigt auch in Krankenhäusern ohne Schwerpunktversorgung von COVID-19-Patientinnen und –Patienten eine hohe Belastungssituation beim Personal sowie eine Zurückhaltung in der Bevölkerung bei nicht lebensnotwendigen Behandlungen. Grundsätzlich führen die erforderlichen Hygienekonzepte in fast allen Krankenhäusern zu einer Verringerung der Behandlungskapazitäten. Daher enthält die Verordnung auch eine Liquiditätssicherung für Krankenhäuser ohne eine Anspruchsberechtigung auf Ausgleichszahlungen. Dabei handelt es sich um Abschlagszahlungen auf ein abgesenktes Budget basierend auf dem Referenzjahr 2019. Auch diese finanzielle Unterstützung der Kliniken muss ausgeglichen werden.

Die wichtigsten Szenarien eines Ganzjahresausgleichs 2021 veranschaulicht folgende grafische Darstellung des DEKV. Im Fokus steht die Veranschaulichung des Ganzjahresausgleiches, verknüpft mit Über- und Unterzahlungen. Es handelt sich um eine Orientierungshilfe ohne den Anspruch sämtliche mögliche Szenarien abzudecken.

 

Grafik-Ganzjahresausgleich 2021 zum Download

DEKV: Pauschalkappung der Krankenhausbudgets 2021 ist unverständlich

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser