Schriftliche Stellungnahme vom Einzelsachverständigen Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV), zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung am 4. November 2024
Gemeinsam fordern wir eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten tatsächlich verbessert und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur schafft.
Gemeinsam nehmen die Diakonie Deutschland sowie der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung Stellung.
Die stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung verläuft oftmals nicht erfolgreich, da die Krankenhäuser vor Ort nicht auf die besonderen Herausforderungen dieser Patient:innengruppen eingestellt sind.
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