Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) nehmen gemeinsam gern die Gelegenheit wahr, zu dem oben benannten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 umgesetzt werden, eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemie-bedingten Triage zu verhindern.
Hintergrund und Sachstand Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Sind Patiet:innen nach Abschluss der akut-medizinischen Behandlung im Krankenhaus noch nicht physisch und psychisch belastbar genug, um an einer mehrwöchigen Behandlungsprogramm der Rehabilitation teilzunehmen oder ist keine stationäre oder ambulante Anschlussversorgung von pflegegebedürftigen Patient:innen verfügbar gibt es die gesetzliche Möglichkeit einer vorübergehenden Versorgung in der Kurzzeitpflege. Patient:innen haben jährlich für bis zu 8 Wochen Anspruch auf Kurzzeitpflege gemäߧ 42 SGB XI und § 39c SGB V.
G-BA QS-Verfahren Entlassmanagement: Praxisexpert:innen für Entwicklung von Qualitätsinidikatoren vom IQTIG gesucht
9. September 2021 in AktuellesDas Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen IQTIG sucht aktuell externe Expert:innen bei der Entwicklung von Qualitätsindikatoren (QI) zum Entlassmanagment. Die QIs werden Teil eines zukünftigen Qualitätssicherungsverfahrens Entlassmanagement, dass durch den G-BA vorbereitet wird.
Gerne möchten wir unsere Mitglieder ermutigen, die Praxisperspektive der evangelischen Krankenhäuser einzubringen.
Expert:innen werden aus nachstehenden Professionen und Bereichen gesucht:
- Ärztinnen und Ärzte
- Pflegefachkräfte
- Entlassmanagement/Case Management bzw. Pflegeüberleitung im Krankenhaus
- Sozialdienst
Mit dem zukünftige Qualitätssicherungsverfahren wird die Qualität im Entlassmanagement in den Qualitätsberichten veröffentlicht. Insbesondere die Ausgestaltung der QIs Entlassmanagement mit Blick auf die vulnerablen Patientengruppen und Pflegebedürftigen ist von großer Bedeutung, auch im Hinblick auf die pflegerische Anschlussversorgung nach Abschluss der Krankenhausbehandlung.
Der Aufwand beläuft sich auf vier ganztägige Sitzungen mit Vor- und Nachbereitung und die Teilnahme an einer digitalen Befragung. Für die Teilnahme wird eine Aufwandsentschädigung von pauschal 500 Euro pro Sitzung zuzüglich Reisekosten gezahlt.
Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2021.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Bewerbung finden Sie über folgende Links:
Aktuelle Daten zur Pflegeausbildung: Pflege-Panel des BIBB startet
Mit dem neuen Pflege-Panel des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden ab 2022 erstmals kontinuierlich Daten zur Entwicklung der Pflegeausbildung erhoben. Für die repräsentative regelmäßige Datenerhebung stehen im Pflege-Panel rund 6.800 Personen aus ausbildenden Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, Pflegeschulen sowie Hochschulen mit primärqualifizierendem Ausbildungsangebot in der Pflege zur Verfügung.
Bei der genauen Betrachtung des Panels fällt auf, dass die ausbildungsanbietenden Krankenhäuser in privater Trägerschaft über- und die Häuser in freigemeinnütziger Trägerschaft unterrepräsentiert sind. Im Mittelpunkt der Befragungen stehen das Ausbildungsgeschehen, die Ausbildungsqualität und die Organisation der beruflichen und hochschulischen Pflege.
Mit der regelmäßigen Datenerhebung liegen erstmals umfassende Daten aus allen Bereichen der Pflegeausbildung vor. Sie sollen Impulse aus der beruflichen und hochschulischen Ausbildungspraxis liefern, mit deren Hilfe Handlungsempfehlungen und Unterstützungsbedarfe in der Pflegeausbildung abgeleitet werden können. Darüber hinaus sind die Daten Informationsquellen für die zuständigen Fachministerien, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zudem stehen zentrale Daten auch den Panel-Teilnehmenden für eigene Planungs- und Organisationsprozesse zur Verfügung.
Pflegeausbildung heute: Flexibler im Beruf und gestiegene Attraktivität
Im Rahmen des Aufbaus und der Erprobung des Panels erfolgten seit Herbst 2020 erste Befragungen, deren Ergebnisse anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai 2021 vorgestellt wurden: Mehr als 83 Prozent der Panel-Teilnehmer bestätigten, dass die neue Pflegeausbildung eine größere Flexibilität im späteren Berufsleben ermögliche. Rund 64 Prozent sehen eine steigende Professionalisierung des Berufsbereichs und mehr als die Hälfte (57 Prozent) bestätigen, dass die neuen Pflegeausbildungen die Attraktivität des Pflegeberufes deutlich steigern.
Grundlage des neuen Pflege-Panels ist § 60 Absatz 6 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und
-Prüfungsverordnung (PflAPrV). Dort ist geregelt, dass das BIBB dem BMFSFJ und dem BMG einmal jährlich im Rahmen eines Monitorings zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Pflegeausbildung Bericht erstattet.
Download des Berichts zum BIBB Pflegepanel 2021 Aufbau und Erprobung eines Monitorings zur Umsetzung der Pflegeausbildungen sowie weitere Informationen zum Pflege-Panel und den Fragebögen.