Mit dem Ganzjahresausgleich für 2021 und der Fortführung der Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser geht der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in die richtige Richtung.
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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
24. März 2021 in PositionenDie Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und seine Mitglieder übernehmen eine aktive Rolle in der hochwertigen, qualifizierten Patientenversorgung, der Sicherung von Behandlungsqualität und Patientensicherheit in der stationären Versorgung in Deutschland. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen Covid‐19 Patienten bundesweit.
Vom 7. bis 13. Juni 2021 findet die bundesweite Aktionswoche „Take care! Zur Attraktivität sozialer Berufe“ statt. weiter
Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV)
Minister Laumann setzt mit dem Förderprogramm hebammengeleiteter Kreißsaal in Nordrhein-Westfalen das richtige Signal
2. März 2021 in PresseUnterstützung von bis zu 25.000 Euro für Aufbau und Implementierung möglich
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales unterstützt den Aufbau und die Implementierung eines hebammengeleiteten Kreißsaals mit bis zu 25.000 Euro. Gefördert werden können Personal- und Sachkosten. Die Anteilsfinanzierung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zum Maximum der Förderhöhe. Die Förderperiode geht vom 01. April 2021 bis 31. Dezember 2022. Ein Förderantrag muss bis zum 2. November 2021 eingereicht werden. weiter
Ganzjahresausgleich 2021 diese Woche auf den Weg bringen
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH) hat
die dritte unterjährige Datenlieferung der Krankenhäuser für das Jahr 2020 im webbasierten DatenBrowser (https://datenbrowser.inek.org/) veröffentlicht. Damit ist eine Datenanalyse 2020 sowie ein Ganzjahresvergleich der Daten gemäß § 21 KHEntgG mit dem Jahr 2019 möglich. Die Datenbasis des bisherigen G-DRG-Browsers für das Datenjahr 2019 ist in das G-DRG-System 2020 gruppiert und steht zum Download bereit.
Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG auch für 2021 verpflichtend
Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2020, S. 1018) wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Artikel 2a des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 52 vom 18.11.2020, S. 2397) weitet den Zeitraum, in dem unterjährige Datenlieferungen vorzunehmen sind, bis Januar 2022 aus. […] Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.“[1]
[1] InEK: https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG; 05.02.2021
Fünf-Punkte Programm für Planungssicherheit und wirtschaftliche Sicherung
Assistierter Suizid ist kein Leistungsangebot evangelischer Krankenhäuser
21. Januar 2021 in Positionen, PresseEin Gastbeitrag in epd-Sozial 3/2021 von Christoph Radbruch, Vorsitzender des Vorstandes des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands e.V.