Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) dankt den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit für die Möglichkeit zur Stellungnahme und begrüßt die zum 1. Januar 2027 vorgesehene Einführung einer Prüfquotenklasse von 1 Prozent für Krankenhäuser.
„Die Ein-Prozent-Prüfquote ist ein positives Signal. Für eine Entlastung in der Breite brauchen wir jedoch mehr als eine zusätzliche Prüfquotenklasse“, betont der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch. „Unser gemeinsames Ziel sollte ein System sein, das notwendige Leistungen verlässlich finanziert, unnötige Bürokratie vermeidet und Betrug wirksam verfolgt.“
Integrierte Notfallzentren (INZ) können die Patientensteuerung verbessern. Entscheidend für den Erfolg der Reform ist jedoch, ob sie diese Funktion im Versorgungsalltag tatsächlich erfüllen.
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2026 nimmt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) Stellung zum Vorhaben eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 26. Mai 2026.
Am 12. Juni wird im Bundestag erstmals über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Mehrere Unternehmens-, Arbeitgeber- und Fachverbände haben ihre Kritik an wesentlichen Regelungen bekräftigt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf:
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