Menschen mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen stellen Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende vor große Herausforderungen: Auf der einen Seite haben sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus Schwierigkeiten, sich an die neue Situation anzupassen. Sie reagieren anders als andere Menschen auf eine veränderte Umgebung und fremde Menschen.
MDK-Reformgesetz vernachlässigt die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland
17. Juli 2019 in PresseEin Meniskusschaden wird heute meist ambulant operiert. Doch wie sieht es aus, wenn eine Patientin betagt ist und durch zusätzliche Erkrankungen wie Hypertonie und Adipositas die Mobilisation nach der Operation erschwert ist? Wenn zu Hause niemand ist, der sie unterstützen kann – im Gegenteil: Der leicht demente Ehemann braucht selbst Hilfe, eine Aufgabe, die normalerweise seine Frau übernimmt. Aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist der Fall klar: Auch diese Patientin kann ambulant versorgt werden. Bleibt sie aufgrund einer Drainage, der Gabe von leichten Schmerzmitteln und zur krankengymnastischen Betreuung für zwei Tage stationär im Krankenhaus, handelt es sich um eine Fehlbelegung.
MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen
7. Juni 2019 in PresseMit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz – legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine grundlegende Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor.
Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern.
Das müssen die neuen Qualitätsverträge leisten
Seit dem 15. August 2018 können deutsche Krankenhäuser und -kassen Qualitätsverträge zur besseren Patientenversorgung anbahnen.
Ein Bereich dieser Qualitätsverträge stellt die Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen dar.
Der DEKV hat fünf Bereiche definiert, in denen sich die Versorgung dieser Patientengruppe verbessern muss.