Leiharbeit im Krankenhaus muss mittelfristig überflüssig werden

2. Dezember 2019 in Presse

Das MDK-Reformgesetz, das am 29. November 2019 den Bundesrat passiert hat, begrenzt die Refinanzierung von Leiharbeit im Krankenhaus: Im Pflegebudget der Krankenhäuser sind nur die Kosten in Höhe des Tariflohns enthalten. Zusätzliche Ausgaben wie die Dienstleistungskosten des Unternehmens, das die Arbeitnehmer vermittelt hat, müssen die Krankenhäuser selbst tragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen oder künftig ganz zu unterbinden.

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