Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern.
Seit 1. Januar 2019 gelten bundesweit für die vier Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie Personaluntergrenzen. Ihr Ziel ist es, die pflegerische Versorgung zu verbessern.