Pflegeschülerinnen des Aachener Luisenhospitals diskutieren mit Bundespflegebevollmächtigtem
„Schön, dass Sie wieder da sind, freuen sich meine Patientinnen und Patienten oft, wenn ich ins Zimmer komme. Dann weiß ich: Ich habe alles richtig gemacht mit der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin“, verrät Tamara Natschke, Pflegeschülerin im 2. Ausbildungsjahr der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen GmbH (CBG) am Luisenhospital.
Mit ihrer Mitschülerin Melina Ewald, dem Geschäftsführer der CBG und DEKV-Vorstandsmitglied Jochen Vennekate und Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, diskutierte sie im Presseraum des Bundesgesundheitsministeriums über das Thema „Pflege mit Perspektive – Die neue Pflegeberufeausbildung“.
Pflegedokumentation gehört zur klinischen Pflege
„Pflege ist viel mehr ist als nur Waschen und Körperpflege“, weiß Melina Ewald. „Die Aufgaben umfassen auch Medikation, Prophylaxe und Mobilisierung der Patientinnen und Patienten. Außerdem sind Pflegekräfte für die Pflegediagnostik und das Entlassmanagement zuständig“, betont die angehende Pflegerin. Tamara Natschke ergänzt: „Eine wichtige Aufgabe ist die Pflegedokumentation. Das nimmt zwar viel Zeit in Anspruch, gehört aber zur klinischen Pflege dazu, gerade in unserer psychiatrischen Fachklinik der Alexianer in Aachen.“
Begeistert von den beiden Aachener Pflegebotschafterinnen erklärt der Bundespflegebevollmächtigte: „Mit den neuen Pflegeberufen sind erstmalig vorbehaltene Tätigkeiten im Pflegeberufegesetz festgeschrieben worden. Es ist uns gelungen, berufsrechtlich festzulegen, welche Tätigkeiten eine Pflegekraft selbstständig entscheiden und eigenverantwortlich ausführen darf.“ Nach dem Willen des Staatssekretärs soll die professionelle Pflege künftig nicht nur die Pflegediagnose übernehmen, sondern wie die Ärztinnen und Ärzte ein eigenes Pflegebudget erhalten. „Pflegkräfte sind für den gesamten Pflegeprozess in der Versorgungskette zuständig, also auch über das Krankenhaus hinaus. Dafür ist es unerlässlich, als Pflegende Kenntnisse in der Rehabilitation sowie der ambulanten und stationären Pflege zu haben. Auch für die Fallsteuerung der Patienten ist die Pflegekraft der Zukunft verantwortlich. So wie die Advanced Practioner Nurses in Irland: Sie steuern die Patienten im Bereich der Notfallversorgung vollkommen eigenständig“, hebt der Pflegebevollmächtigte hervor.
„Mit der ab 2020 eingeführten generalistischen Pflegeausbildung werden nicht drei frühere Berufe –Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Gesundheits-und Kinderkrankenpflege – zusammengezogen, sondern es entsteht ein neues Berufsbild. Es ist klar strukturiert in eine gemeinsame theoretische Basisausbildung und mehrere vertiefende Spezialisierungen in der Praxis. Damit sind das Berufsbild und die Kompetenzkataloge auf die vielfältigen Herausforderungen und die zunehmende Multimorbidität der Pflegebedürftigen von morgen zugeschnitten“, erläutert Jochen Vennekate.
Bis zum Ende der Legislaturperiode will Andreas Westerfellhaus ein weiteres wichtiges Projekt auf den Weg bringen: die Neujustierung der Zusammenarbeit der Gesundheits- und Heilberufe im Gesundheitswesen. „Das Projekt soll dazu beitragen, die Autonomie des Pflegeberufes zu stärken. Wir müssen die Autonomie und Kompetenzen dieses Berufes sichtbar machen. Da haben wir in Deutschland dringenden Handlungsbedarf“, resümiert der Bundespflegebevollmächtigte.
Berlin, 21.08.2019