Mit Durchlässigkeit und zukunftsfähigen Kompetenzen die Attraktivität des Pflegeberufs steigern

Nach langem politischen und gesellschaftlichen Ringen wurden am 21.09.2018 zwei wichtige Verordnungen zum Pflegeberufegesetz im Bundesrat beschlossen: die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und –Prü­fungsverordnung – PflAPrV).

Nun ist es Sache der Bundeländer, die PflAFinV zu konkretisieren. Die PflAPrV wird durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Zuge der Entwicklung bundeseinheitlicher Rahmenlehrpläne weiterentwickelt und durch die Länder an die länderspezifischen Rahmenbedingungen angepasst. „Damit sind zwei wichtige Hürden hin zu einer zukunftsfähigen Gestaltung der Pflegeberufe genommen. Das ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine bedeutende Weichenstellung, um junge Menschen für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. Ziel der neuen Ausbildung muss es sein, die Pflegefachfrauen und -männer für eine langfristige Karriere in der Pflege zu qualifizieren und sie auf die Aufgaben im Krankenhaus der Zukunft und die Patienten vorzubereiten“, erläutert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e. V. (DEKV).

Qualifikation für eine langfristige berufliche Zukunft

Ziel des im Juli 2017 verabschiedeten Pflegeberufereformgesetz ist es, den Pflegeberuf attraktiv und zukunftsfähig zu machen. Dazu müssen sich Pflegefachkräfte künftig rasch an Veränderungen beispielsweise in der technischen Ausstattung anpassen können. Die Zusammenarbeit im Team wird sich flexibler gestalten und im Verlauf des Berufslebens verändern. Zudem wird die Digitalisierung die Arbeitsabläufe im Krankenhaus beeinflussen.1 Um für junge Menschen attraktiv zu sein, müssen Berufe heute auch den persönlichen Erwartungen der Millennials, die zunehmend in den Arbeitsmarkt drängen, entsprechen. Dazu gehören die Anpassung der Arbeitsbedingungen, beispielsweise der Arbeitszeit, an die Lebenssituation und die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Ein Weg, die gewünschte Flexibilität zu zeigen, sind Ausbildungsmodelle in Teilzeit oder auch Fortbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Qualifizierung für eine Tätigkeit auf Funktionsstationen, in der Intensivmedizin oder im OP-Bereich.

Um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Aus- und Weiterbildung in der Pflege zu schaffen, nimmt im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege (KAP) die Arbeitsgruppe Ausbildung und Qualifizierung am 21.09.2018 mit ihrer ersten Sitzung die Arbeit auf. Ziel ist es, unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis Ende des Jahres 2018 konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, wie die neuen Ausbildungswege durch Maßnahmen flankiert, der Ausbildungserfolg gesichert und die Qualifizierung in der Pflege gestärkt werden kann. „Wir freuen uns, dass er DEKV als Vertreter der Diakonie sein Praxiswissen und die unternehmerische Perspektive in die Arbeitsgruppe Ausbildung und Qualifizierung einbringen kann“, erklärt der DEKV-Vorsitzende. Das DEKV-Vorstandsmitglied Bernd Rühle, Geschäftsführer des Diakonie-Klinikum Stuttgart und des Evangelischen Krankenhausverbandes Baden-Württemberg vertritt den DEKV in der Arbeitsgruppe. Für diese Aufgabe bringt der DEKV umfassende praktische Erfahrung mit: Rund 80 Prozent der Evangelischen Krankenhäuser sind in der Pflegausbildung engagiert und rund 100 Pflegefachschulen befinden sich in evangelischer Trägerschaft. Darüber hinaus sind rund 43.000 Pflegekräfte in Evangelischen Krankenhäusern beschäftigt. „Daher ist es uns ein Anliegen, mit der Gestaltung der Ausbildung gesellschaftliche und unternehmerische Verantwortung zu übernehmen“, so Radbruch.

Berlin, 21. September 2018

 

Quellen: Time to care. Securing a future for the hospital workforce in Europe. Deloitte Center for Health Solutions, November 2017