Statement des DEKV-Vorsitzenden Christoph Radbruch anlässlich der Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Vorfeld der Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 28. und 29. September 2017 äußert sich Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), zur Erprobung der Qualitätsverträge:


„Wir begrüßen die Entscheidung der Politik, dass Krankenhausträger für einen definierten Zeitraum Qualitätsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen können, um die Einhaltung besonderer Qualitätsanforderungen zu stärken. Evangelische Kliniken setzen sich seit Langem intensiv für Patienten ein, die durch hohes Alter, kognitive Einschränkungen, Multimorbidität oder Behinderungen bei einem Krankenhausaufenthalt besonders gefährdet sind. Dass der G-BA diese Risikogruppen in zwei der vier festgelegten Leistungsbereiche zur Erprobung der Qualitätsverträge berücksichtigt, unterstützt der Deutsche Evangelische Krankenhausverband ausdrücklich. Die evangelischen Kliniken werden sich hier besonders engagieren“, betont Radbruch.

„Die effektive Prävention des postoperativen Delirs bei älteren Patienten und die spezielle Versorgung von Menschen mit schweren Behinderungen setzen höchste Kompetenz und Achtsamkeit seitens der Mitarbeitenden im Krankenhaus voraus. Diese Leistungen müssen entsprechend anerkannt und refinanziert werden. Wenn die Krankenkassen gemeinsam mit den Kliniken das Wohl dieser Patienten zur obersten Priorität erklären, haben Qualitätsverträge gute Chancen, sich zu einem wichtigen Instrument zu entwickeln, um die hochwertige Versorgung für besonders gefährdete Patienten zu stärken.“

27. September 2017