Die evangelischen Krankenhäuser befürworten die Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Da das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz eine grundsätzliche Änderung des Systems ist, plädiert der DEKV dafür, dass die Auskopplung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen konsequent zu Ende gedacht wird. Die entstehenden Problemzonen für die Krankenhäuser müssen noch vor der Umsetzung 2020 angegangen werden.
Pflege ist mehr als nur „Pflege am Bett“ – Pflege ist ein komplexer Prozess
In der Umsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes muss sichergestellt sein, dass alle in der pflegerischen Versorgung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebudget berücksichtigt werden. Gerade solche, die ausgebildete Pflegekräfte entlasten. Auch muss es möglich sein, bei kurzzeitigen, krankheitsbedingten Personalengpässen die Leasing- und Honorarkräfte über das Pflegebudget vollständig zu finanzieren. Es darf nicht sein, dass das Pflegepersonal durch fachfremde Aufgaben, wie beispielsweise Reinigungstätigkeiten, an einer gewissenhaften Pflege gehindert wird.
Der DEKV sieht das Gesetz als wichtigen Teilschritt zur Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Die Details müssen aber unbedingt so ausgearbeitet werden, dass die Krankenhausträger nicht indirekt stärker belastet werden. Aus Sicht der evangelischen Krankenhäuser darf es aber nicht nur um kostentechnische Details gehen. Es braucht parallel einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs zur zentralen Frage: Was umfasst patientenzentrierte Pflege und Versorgung.
Der DEKV hat zusammen mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) als Christliche Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz veröffentlicht.