Innerhalb von drei Monaten könnten die wesentlichen Inhalte einer Notfallreform von einer neuen Bundesregierung im nächsten Jahr auf den Weg gebracht werden, so die Empfehlung von Dr. Herbert Wollmann (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für das NotfallGesetz beim Parlamentarischen Abend „Notfallversorgung von morgen“ des DEKV.
Das NotfallGesetz sollte am 15. November 2024 nach 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden und zum Juli 2025 in Kraft treten. Ziel der Ampelregierung war, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durch das NotfallGesetz zu begleiten und komplementär zu ergänzen. Durch das Scheitern der Ampelregierung wird das Gesetz jedoch nicht mehr im Bundestag aufgerufen.
Reform des Rettungsdienstes
Die Reform des Rettungsdienstes, besonders die Eingliederung des Rettungsdienstes in das SGB V, ist ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Notfallversorgung. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hatte dazu eine Regelung in das Gesetzesverfahren eingebracht. Diese wären durch intensive Beratungen mit den Ländern und den Verbänden durchaus umsetzbar gewesen. Auch die noch bestehenden Differenzen zu den aufsuchenden Diensten, zu denen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden sollten, könnten beigelegt werden, so Wollmann.
Notfallversorgung braucht konsequente Patient:innensteuerung
Martin Pin, Chefarzt der Notaufnahme des ev. Krankenhauses Florence Nightingale und Präsident der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) hoffte bis zuletzt, „dass das Notfallgesetz noch beschlossen wird“. Die Notfallversorgung ist dann erfolgreich, wenn eine konsequente Patient:innensteuerung – im Idealfall vor dem Krankenhaus – erfolgt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Kräfte aller Akteure gebündelt werden. Weitere Punkte sind für Martin Pin eine umfassende Datenerhebung sowie „mehr Zeit und Mittel“ für die Versorgung von vulnerablen Patient:innen.
Herausforderung für die kommende Bundesregierung
Das Thema Notfallversorgung sah auch Kerstin Bockhorst, Leiterin des Referats Versorgungsstrukturen beim GKV-Spitzenverband, in der kommenden Legislatur „ganz vorne“. Sie sieht einen Handlungsbedarf auch kreisübergreifende Leitstellen zu ermöglichen.
Die Notfall- und Akutstrukturen zu reformieren, sei eine „Dekadenherausforderung“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine künftige Reform sei es, Notfallstrukturen zu 100 Prozent über eine Vorhaltefinanzierung abzusichern. „Die Anforderungen der G-BA Richtlinie Notfallstufen, die zurzeit beraten werden, müssen mit den Anforderungen der Leistungsgruppe Notfallmedizin aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Einklang gebracht werden“, fordert Radbruch.
Gesundheitsministerium arbeitet an den Rechtsverordnungen
Michael Weller, Abteilungsleiter Krankenhausversorgung im Bundesgesundheitsministerium sagte, dass das Ministerium „intensiv an der Rechtsverordnung zum Transformationsfonds arbeitet“. Die Krankenhäuser sollten sich darauf vorbereiten, bis Mitte 2025 die Förderanträge und die Konzepte für Transformationsmittel in den Ländern einreichen zu können. Sehr sportlich wird die Fristeinhaltung Ende März 2025 für die Rechtsverordnung der Leistungsgruppen. Wenn die Frist nicht gehalten werden kann, gelten die Qualitätskriterien der 65 Leistungsgruppen im KHVVG, so Weller.
Doku-Film vom Parlamentarischen Abend und die DEKV-Mitgliederversammlung 2024
Fotos vom Parlamentarischen Abend und Mitgliederversammlung
Dr. Herbert Wollmann MdB, SPD-Berichterstatter für das NotfallGesetz
Kerstin Bockhorst, GKV-Spitzenverband
Martin Pin, Florence-Nightingale-Krankenhaus und Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)
Christoph Radbruch, Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV)
Michael Weller, Bundesgesundheitsministerium