Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zeigt sich enttäuscht über das verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).
„Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form weder finanziell tragfähig noch gewährleistet es eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Patientenversorgung“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Die Reform, die von Bund und Ländern entwickelt wurde, sieht keine kurzfristigen Finanzhilfen zur Stabilisierung der Patient:innenversorgung vor, bis die angestrebten strukturellen Änderungen ihre Wirkung entfalten. „Mit diesem Gesetz werden Krankenhäuser auf eine gefährliche Gratwanderung geschickt: Die Grundlagen für nachhaltige Strukturen fehlen und die finanziellen Hilfen sind völlig unzureichend“, kritisiert Radbruch.
Existenzbedrohung durch unzureichende Planung und Finanzierung
Die Reform bedroht die Existenz vieler Krankenhäuser. Die im Gesetz enthaltenen Vorgaben zur Krankenhausplanung gefährden die flächendeckende Versorgung, da sie regionale Besonderheiten und Bedarfe ignorieren. „Die vorgesehenen Vorgaben lassen den Ländern zu wenig Spielraum, um regionale Anforderungen zu berücksichtigen. Das gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern verunsichert auch die Bevölkerung“, so Radbruch weiter. Zusätzlich werden die gestiegenen Betriebskosten der Krankenhäuser nicht angemessen refinanziert. „Eine Steigerung der Landesbasisfallwerte um mindestens vier Prozent ist unumgänglich, um die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken zu gewährleisten“, fordert Radbruch.
Klare Forderungen an die nächste Bundesregierung
Der DEKV appelliert an die nächste Bundesregierung, zügig Nachbesserungen vorzunehmen. Neben einer kurzfristigen finanziellen Unterstützung fordert der Verband ein bundeseinheitliches Planungssystem, das auf validierten, transparent zugänglichen Daten basiert. Nur durch klare Vorgaben und einheitliche Werkzeuge können die Länder den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung gerecht werden.
„Die evangelischen Krankenhäuser setzen sich für eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes ein, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und hochwertige Gesundheitsversorgung zu schaffen. Eine leistungsfähige Notfallversorgung und eine verlässliche Finanzierung müssen dabei im Fokus stehen“, betont Radbruch.