Am heutigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages zwei Anträge zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Initiatoren sind die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die LINKE Fraktion.

„Qualifizierte Patient:innenversorgung braucht eine Finanzierung der realen Kosten im Krankenhaus und Planungssicherheit. Sie muss die tatsächlichen Personal- und Sachkosten abbilden. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen der Krankenhausfinanzierung verhindern, dass inflationsbedingte Kostensteigerungen erstattet werden. Das bringt die Häuser in eine wirtschaftlich schwierige Situation. Im kommenden Jahr wird sich die Situation weiter zuspitzen, wenn der Landesbasisfallwert ab 2024 nur im aktuellen gesetzlichen Rahmen steigt. Das bietet den Krankenhäusern keine Perspektive. Im Gegenteil: Mit jeder Behandlung steigt das Defizit, weil Personal- und Sachkosten nicht ausreichend finanziert sind. Das muss korrigiert werden. Nur eine Erhöhung und eine Korrektur des Landesbasisfallwertes kann diese Situation verändern. Der Landesbasisfallwert muss künftig so gestaltet werden, dass er die tatsächlichen Kosten abbildet“, betont der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) Christoph Radbruch, der als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt.

Ergänzend zur Anpassung des Landesbasisfallwertes muss das Zahlungsziel von fünf Tagen verstetigt werden. Nur so erhalten die Krankenhäuser ausreichend finanzielle Mittel. Fehlende Klarheit zu den Zahlungszielen führt dazu, dass Krankenhäuser entsprechend dem Insolvenzrecht eine drohende Zahlungsunfähigkeit anzeigen müssen. „Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Es kann nicht sein, dass steigende Kosten nicht angemessen und dauerhaft refinanziert werden. Dadurch wird die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger infrage gestellt. Dem kann und muss die Politik mit den nun notwendigen Entscheidungen entgegenwirken“, so Radbruch weiter.

Anlage: DEKV-Stellungnahme zur Anhörung Vorschaltgesetz

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