„Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bringt den Gesetzgebungsprozess formal einen wichtigen Schritt voran.

Allerdings wurden die Kritikpunkte und Vorschläge der Länder nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Mit der heutigen Entscheidung bleibt dieser Dissens bestehen und wird nun in den Bundesstag und Bundesrat getragen. Die dringend benötigte Planungssicherheit für die Krankenhäuser ist weiterhin nicht gegeben“, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV) Christoph Radbruch.

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