Gemeinsam nehmen die Diakonie Deutschland sowie der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung Stellung.
Die Diakonie, der DEVAP, der DEKV begrüßen die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung und danken für das Engagement der Bundesministerien die landesunterschiedlichen Ausgestaltungen mit einem Bundesgesetz zu vereinheitlichen. Alle Wir fordern bereits seit langem die Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegeassistenz als Heilberuf i. S. d. Art 74 Abs. 1 Nr. 19 GG mit der Finanzierung über den Ausbildungsfond der Länder nach dem Pflegeberufegesetz.
Mit dem Gesetzesentwurf werden zwei unterschiedliche Ausbildungsgänge zur Entscheidung vorgelegt, die Pflegeassistenzausbildung und die Pflegehelferausbildung.
Die Diakonie, der DEVAP und der DEKV sprechen sich für eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung aus. Eine 18-monatige Ausbildung zur Pflegeassistenz schafft durch den Kompetenzzuwachs und die gewährleistete Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung eine erstrebenswerte Erleichterung für die Praxis. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Assistenzkräfte über entsprechende Kompetenzen verfügen, um die anderen Pflegefachkräfte (3-jährig ausgebildete, fachweitergebildete und akademische Pflege) zu entlasten. Denn jede Qualifikation hat einen kompetenzorientierten Einsatz im Qualifikationsmix. So kann gelingen, dass die pflegerischen Aufgaben adäquat erbracht werden.
Hier ist die Volltextversion der Gemeinsamen Stellungnahme DIAKONIE, DEKV und DEVAP abrufbar.