Im deutschen Krankenhauswesen existiert bislang keine gesetzlich verankerte Definition des Begriffs „Fachklinik“.

Dennoch leisten Fachkliniken einen bedeutenden Beitrag zur qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Aufgrund der heterogenen Krankenhauslandschaft und der Vielzahl medizinischer Spezialisierungen fehlt derzeit eine bundeseinheitliche Beschreibung, die Fachkliniken klar von anderen Krankenhäusern abgrenzt. Im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes ist eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen zu Kooperationsmöglichkeiten vorgesehen. Künftig sollen Fachkrankenhäuser Kooperationen mit allen am Standort vorzuhaltenden verwandten Leistungsgruppen eingehen dürfen. Diese geplante Änderung unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und bundesweit gültigen Definition von Fachkliniken.
In einem Workshop zur zukünftigen Rolle von Fachkliniken im stationären Leistungsangebot
– gemeinsam durchgeführt mit dem IGES Institut GmbH, Praxisexperten sowie weiteren Fachleuten aus der Gesundheitspolitik – wurden zwei konkrete Ansatzpunkte für eine Definition von Fachkliniken entwickelt.

1. Fachliche Spezialisierung

Die bisher etablierten Kennzahlen der stationären Versorgung, wie etwa die Fallzahlverteilung auf Leistungsgebiete (Konzentrationsmaße), erfassen zwar den Spezialisierungsgrad, reichen jedoch nicht aus, um Fachkliniken adäquat abzubilden. Der Grad der Leistungskonzentration in einer Fachabteilung muss in Relation zur regionalen und bundesweiten Versorgung gesetzt werden, um aussagekräftig zu sein.
 
Merkmale fachlicher Spezialisierung:
Krankheitsspektrum: Konzentration auf wenige ICD/MDC-Kategorien, kombiniert mit Mindestfallzahlen. Die Breite des Leistungsspektrums kann je nach ICD-spezifischen Behandlungsmöglichkeiten variieren.
Leistungsspektrum: Fokussierung auf ausgewählte Behandlungen gemäß OPS-Kodierung.

2. Patientengruppenbezogene Spezialisierung

Fachkliniken können sich auch durch die gezielte Versorgung bestimmter Patientengruppen auszeichnen. Diese Gruppen lassen sich beispielsweise altersspezifisch (z. B. Pädiatrie, Geriatrie) oder nach besonderen Versorgungsbedarfen (z. B. Behindertenmedizin, inklusive Medizin, Palliativversorgung) definieren.
Merkmale patientengruppenbezogener Spezialisierung:
Zielgruppen: Alters- oder bedarfsbezogene Patientengruppen.
Leistungsspektrum: In der Regel breiter als bei fachlicher Spezialisierung, da unterschiedliche ICD- und OPS-Kategorien abgedeckt werden.

Abgrenzung zu spezialisierten Fachabteilungen
Fachkliniken sind klar von spezialisierten Fachabteilungen oder Zentren zu unterscheiden, die in Krankenhäusern mit einem breiten Leistungsspektrum integriert sind. Während letztere Teil eines umfassenden Versorgungsangebots sind, zeichnen sich Fachkliniken durch eine gezielte Konzentration auf bestimmte medizinische Leistungen oder Patientengruppen aus.

Das Paper soll einen Impuls zur Diskussion über die Abgrenzung und Bestimmung von Fachkliniken leisten.

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