Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Neugestaltung der stationären Notfallversorgung

Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ermöglicht Grund- und Regelversorgung sowie Vermeidung von Abschlägen

DEKV fordert zusätzliche Mittel für die Durchsetzung der Reform

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss aktuell die Neugestaltung der stationären Notfallversorgung gemäß § 136c Abs. 4 SGB V. Demnach dürfen Krankenhäuser in Zukunft in der Basisnotfallversorgung mit  anderen Krankenhausträgern kooperieren. Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e.V. (DEKV), begrüßt den Beschluss, fordert aber zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Reform:

„Jährlich werden in Deutschland rund zehn Millionen stationäre Notfallpatienten versorgt. Die heute konsentierte Möglichkeit für Krankenhäuser, in der Basisnotfallversorgung mit der niedergelassenen Ärzteschaft oder mit den anderen Krankenhausträgern bei der Sicherstellung der medizinisch-technischen Ausstattung zu kooperieren, ist für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung von wesentlicher Bedeutung. Dies vermeidet nicht zu rechtfertigende Abschläge bei der Leistungsvergütung und sichert die Teilnahme vieler evangelischer Krankenhäuser an der Basisstufe der Notfallversorgung.

So ist zum Beispiel die Mindestvoraussetzung für computertomographische Bildgebung laut G-BA Beschluss erfüllt, wenn die Versorgung im Rahmen einer Kooperation mit einem niedergelassenen Radiologen oder einem weiteren Krankenhausstandort mit einer radiologischen Abteilung jederzeit sichergestellt werden kann.”

 

Neue finanzielle Mittel müssen zur Umsetzung bereitgestellt werden

Bei der Finanzierung sind aus Sicht der evangelischen Krankenhäuser noch Fragen offen.  Mit dem gestuften System der stationären Notfallversorgung sollen insbesondere die Vorhaltekosten der Krankenhäuser finanziert werden. Die vom G-BA definierten Mindestvoraussetzungen für die differenzierten Stufen bilden die Grundlage für Zu- und Abschläge bei der Leistungsvergütung für die Beteiligung der Krankenhäuser an der stationären Notfallversorgung. Die Höhe der Zu- und Abschläge muss nun durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2018 ermittelt werden. „Neue Strukturen müssen auch mit neuen, also zusätzlichen Mitteln finanziert werden“, fordert Radbruch eine auskömmliche Finanzierung der neu beschlossenen Struktur. Umverteilung allein sei nicht der Schlüssel zu einer guten stationären Notfallversorgung.

 

Sicherung der Versorgung älterer sowie kognitiv eingeschränkter Notfallpatienten

Der DEKV-Vorsitzende lenkt den Blick auf eine in der Notfallversorgung für die evangelischen Kliniken zunehmend wichtige Patientengruppe: „Die umfassende und bedarfsgerechte Versorgung älterer wie auch kognitiv eingeschränkter Notfallpatienten und ihrer An- und Zugehörigen liegt uns sehr am Herzen. Aktuell machen die 70-Jährigen 30 Prozent der Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen aus, so eine Auswertung der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)“, sagt Christoph Radbruch. „Sie umfassend zu versorgen ist eine Verpflichtung aus unserem diakonisch-christlichen Auftrag, der wir uns täglich stellen.“

19. April 2018

Quelle:

1  Ältere Notfallpatienten: Blickschärfung notwendig, Dtsch Arztebl 2017; 114(11): A-512, https://www.aerzteblatt.de/archiv/186991/Aeltere-Notfallpatienten-Blickschaerfung-notwendig