Schon in der Corona-Krise ist es wichtig, den Blick auf die Zeit nach der Pandemie zu lenken. Denn Veränderungen in den Krankenhausstrukturen hat es nicht gegeben.
Doch um eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu schaffen, sind deutliche Schritte notwendig. Eine zentrale Herausforderung ist dabei die Finanzierung. Hier muss die nächste Krankenhausstrukturreform gemeinsam mit den Bundesländern eine Lösung für die Finanzierung der Investitionskosten finden. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat einen Bedarf an Investitionskosten von sieben Milliarden Euro errechnet. Davon tragen die Länder drei Milliarden Euro. Zurück bleibt eine Lücke von vier Milliarden Euro, die es im Rahmen der nächsten Krankenhausstrukturreform zu schließen gilt. Als weitere Herausforderung stellt sich die Balance zwischen bundeseinheitlichen verlässlichen Vorgaben und regionaler Ausgestaltung derselben dar. Wie diese und weitere Herausforderungen gelöst werden können, diskutierten hochkarätige Vertreter aus Politik, Krankenkasse sowie Krankenhaus bei derExpertenrunde „Evangelische Krankenhäuser in der Post-Corona-Zeit – Quo vadis?“ des Deutschen Evangelischen Krankhausverbandes e.V. (DEKV).
Die Bedeutung verlässlicher bundesweiter Vorgaben für das Gelingen der Krankenhausstrukturreform unterstrich Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“ beim GKV-Spitzenverband. Eine stärkere Strukturierung über einheitliche Vorgaben und verpflichtende Mindestmengen seien auch im Hinblick auf die Qualität der Versorgung anzustreben.
Gefordert: Sektorenübergreifende Konzepte
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit betonte Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Sprecherin für Gesundheitsförderung und Obfrau im Gesundheitsausschuss der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die sektorenübergreifende Versorgung verbessert werden müsse. Diese Forderung sei oft ausgesprochen, aber bisher nicht umgesetzt worden. Sie plädierte dafür, die gestufte Notfallversorgung und integrierte Notfallzentren jetzt als „Blaupause“ für andere Versorgungsformen über Sektorengrenzen hinweg zu nutzen. In der Krankenhausplanung forderte Kappert-Gonther ein strukturiertes Vorgehen und eine eindeutige Bindung an das Krankenhaus. Dabei müssen Faktoren, wie die Erreichbarkeit kritischer Fachbereiche wie Stroke Units, ebenso einfließen wie die Qualitätssicherung durch Mindestmengen in operativen Fächern und der Blick auf die Krankenhausversorgung in der Region: Hier gilt es, Überversorgung zu identifizieren und abzubauen.
Belegbare Verbesserung in der Versorgung
Lothar Riebsamen, MdB und krankenhauspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, sprach sich dafür aus, das Potenzial ambulanter Versorgungsstrukturen stärker zu nutzen. Ein zentrales Problem dabei sei die Finanzierung. Er unterstrich zudem, dass die in der Patientenversorgung erbrachte Qualität evident und nachweisbar sein müsse. Dies könne unter anderem durch einQualitätsportal erfolgen, das zurzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) ausgearbeitet werde. Eine Voraussetzung für eine gute Patientenversorgung in den Regionen ist für Riebsamen, die Digitalisierung weiter voran zu treiben und die digitale Patientenakte umfassend zu nutzen. Sie sei das Dashboard für gute Patientenversorgung. Zugleich zeigte er sich überzeugt, dass es nur zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern vor Ort gelingen könne, Strukturen zu verändern. Um die Akzeptanz der Politik vor Ort und der Bevölkerung für Veränderungen in der Krankenhausstruktur zu erhalten, müsse man zeigen, dass neue Strukturen eine bessere Versorgung ermöglichen. Diese Verbesserung müsse nachweisbar belegt werden können.
Planungssicherheit für die Krankenhäuser
„Die Expertenrunde zeigt vielfältige Ansatzpunkte, die in die Krankenhausstrukturreform einfließen werden. Einig sind sich die Experten, dass es verlässliche bundesweite Regelungen geben und dass die Finanzierung gesichert werden muss. Aufgabe der Politik und der Kostenträger ist es, diesen verlässlichen Rahmen für die neuen Strukturen vorzugeben. Dabei fordert der DEKV, dass dieser bundeseinheitliche gesetzliche Rahmen regional umgesetzt werden muss. Auch die Bedarfsplanung in den Krankenhäusern muss verlässlich in den Regionen stattfinden und am lokalen Bedarf orientiert sein. Eine gute Balance zwischen Bund und Region istVoraussetzung dafür“, so Christoph Radbruch,Vorstandsvorsitzender des DEKV.
Berlin, 07. Oktober 2020