Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) fördert das Bundesministerium für Gesundheit mit verschiedenen Maßnahmen eine qualitätsorientierte und transparente Krankenhausversorgung. Dieses Ziel unterstützen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV).

„Die Stärkung des Instruments Qualitätsvertrag § 110a SGB V als Pflichtaufgabe der Krankenkassen und ihrer Zusammenschlüsse ist ein starkes Signal des Bundesgesundheitsministers für qualitätsorientierte Versorgungsmodelle und wird die Versorgungseffizienz weiter voranbringen“, betont der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch, der an der heutigen Verbändeanhörung teilnimmt. „Die Festlegung eines Mindestbetrags von 0,30 Euro jährlich je Versichertem, den die Krankenkassen in ihren Budgets für die Qualitätsverträge vorsehen müssen, unterstützen wir ausdrücklich“, so Radbruch weiter. Bei 72,4 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland summieren sich die im Entwurf vorgesehenen 0,30 Euro jährlich je Versichertem auf 21,7 Millionen Euro. Demnach werden künftig aus den Budgets der Krankenkassen bis zu 22 Millionen Euro für Versorgungsmodelle zur Respirator-Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten, zur Prävention des postoperativen Delirs von älteren Patientinnen und Patienten, von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus und zur endoprothetischen Gelenkversorgung zur Verfügung stehen.

Forderung: Qualitätsverträge müssen mit Leben gefüllt werden

„Es ist gut, dass die Erprobungszeit der Qualitätsverträge bis 2028 verlängert wird. Die anschließende Evaluation ermöglicht es, die Vor- und Nachteile zu bewerten und notwendige Nachjustierungen vorzunehmen. Doch für eine erfolgreiche Evaluation müssen den Qualitätsverträgen zeitnah nach dem Abschluss Patienten zugesteuert werden. Nur über eine ausreichend große Anzahl eingeschlossener Patienten werden belastbare Daten generiert, die sinnvoll ausgewertet werden können“, erklärt Radbruch.

Bisher gibt es bundesweit 24 Qualitätsverträge in vier Bereichen. Evangelische Krankenhäuser haben davon sechs Qualitätsverträge in der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten sowie in der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus abgeschlossen. Dabei existieren bei DEKV-Mitgliedern Verträge, denen innerhalb von 16 Monaten von den Krankenkassen keine geeigneten Patienten zugewiesen wurden. Daher fordern die Diakonie Deutschland und der DEKV ab dem Jahr 2021 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht nur eine Übersicht der geschlossenen Qualitätsverträge, ihrer Leistungsbereiche und der Geltungszeiträume zu veröffentlichen, sondern auch die Zahl der monatlich eingeschlossenen Patienten.

„Die qualifizierte Versorgung herausfordernder Patientengruppen liegt den evangelischen Krankenhäusern besonders am Herzen. Daher freuen wir uns über die Finanzierung von Versorgungsmodellen für diese Menschen. Mit unseren Erfahrungen und der Einbindung der Krankenhäuser in die diakonischen Versorgungsketten beteiligen wir uns gerne. Unsere Einrichtungen haben qualitätsorientierte Versorgungsmodelle besonders in den Prozessen des Aufnahme- und Entlassmanagements etabliert. Wir wollen, dass sich die Versorgung besonders betreuungsintensiver Patientengruppen weiter verbessert“, betont Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Keine Zustimmung für Reformvorschläge zur ambulanten Notfallversorgung

Bei den Reformvorschlägen zur ambulanten Notfallversorgung im Referentenentwurf des GVWG schließen sich die Diakonie Deutschland und der DEKV der Position der Deutschen Krankenhausgesellschaft an: „Wir lehnen die Reformvorschläge entschieden ab, denn die Teams der Notaufnahmen sind die Experten, wenn es darum geht, die Behandlungsbedürftigkeit der Hilfesuchenden einzuschätzen. Unabhängig von dieser Position wünschen wir eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten Versorgungseinrichtungen. Sie ist ein wichtiger Beitrag, um eine flächendeckende und hochwertige, qualifizierte Notfallversorgung zu erreichen, bei der Patienten die Versorgung erhalten, die sie benötigen und die Ressourcen optimal genutzt werden. Das ist erforderlich, um die Krankenhausstrukturen in Deutschland zukunftsfähig und sicher auszugestalten“, betont Radbruch.

Berlin, 19. November 2020

Aktuelle Pressemitteilung zum Download

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)