Die Zahl der Personen, die im Jahr 2019 nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für die Transplantation gespendet haben, ist im Vergleich zu 2018 um 23 auf 932 Personen gesunken.1
Um mehr Menschen zur Organspende zu motivieren, hat der Bundestag heute zwei Gesetzentwürfe beraten: Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende und den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. „Evangelische Krankenhäuser unterstützen das ethische Ziel, durch eine Organtransplantation schwer kranken Menschen zu helfen und Leben zu retten. Daher informieren unsere Mitarbeitenden Patienten und Angehörige sachlich und ausführlich zum Thema Organtransplantation. Wir sind überzeugt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende nur auf Grundlage umfassender Informationen getroffen werden kann. Sie sollte in Freiheit und ohne jeden Druck, nach reiflicher Überlegung und Erwägung aller relevanten Gesichtspunkte getroffen werden. Das bedeutet auch, zu akzeptieren, wenn Menschen noch keine Entscheidung getroffen haben oder sich zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht festlegen möchten.
Zudem kann sich die persönliche Einstellung im Zeitverlauf aufgrund von wechselnden Lebensumständen und neuen Erfahrungen und Einsichten verändern. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Zustimmungslösung und eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Der DEKV setzt sich für eine Medizin ein, die sich der Achtung der Würde, der Integrität und der sozialen Bezogenheit des einzelnen Menschen unter allen Umständen verpflichtet weiß und von daher auch Grenzen für ihr Handeln gewinnt und respektiert. In der Transplantationsmedizin bedeutet dies, nur dann eine Organentnahme zu befürworten, wenn diese Person zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt hat oder es nach dem Tod seine nächsten Angehörigen tun“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Berlin, 16. Januar 2020