Nachfolgend finden die Link zum Download der DEKV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.
Wettbewerbsnachteile auf dem Prüfstand: Bundesverwaltungsgericht stärkt Position freigemeinnütziger Krankenhäuser
2. Dezember 2025 in PresseDas Bundesverwaltungsgericht hat in einem wichtigen Beschluss vom 12. November 2025 entschieden, dass der Streit zwischen AGAPLESION und der Stadt Frankfurt über kommunale Zuschüsse für ein städtisches Krankenhaus vor einem Verwaltungsgericht zu klären ist.
Gemeinsame Stellungnahme von Diakonie Deutschland und DEKV zum Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
30. Mai 2022 in PositionenDie Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und seine Mitglieder übernehmen eine aktive Rolle in der hochwertigen, qualifizierten Patient:innenversorgung, der Sicherung von Behandlungsqualität und Patient:innensicherheit in der stationären Versorgung in Deutschland.
Am 9. April 2021 ist die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten.
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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK GmbH) hat
die dritte unterjährige Datenlieferung der Krankenhäuser für das Jahr 2020 im webbasierten DatenBrowser (https://datenbrowser.inek.org/) veröffentlicht. Damit ist eine Datenanalyse 2020 sowie ein Ganzjahresvergleich der Daten gemäß § 21 KHEntgG mit dem Jahr 2019 möglich. Die Datenbasis des bisherigen G-DRG-Browsers für das Datenjahr 2019 ist in das G-DRG-System 2020 gruppiert und steht zum Download bereit.
Datenlieferung gem. § 24 Abs. 2 KHG auch für 2021 verpflichtend
Mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 23 vom 22.05.2020, S. 1018) wurde in § 24 KHG eine Verpflichtung zur unterjährigen Lieferung von Daten gem. § 21 KHEntgG eingefügt. Artikel 2a des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I, Nr. 52 vom 18.11.2020, S. 2397) weitet den Zeitraum, in dem unterjährige Datenlieferungen vorzunehmen sind, bis Januar 2022 aus. […] Die Datenlieferung erfolgt zum Zwecke der Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und dessen Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes.“[1]
[1] InEK: https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG; 05.02.2021