Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V. (DEKV)
In einem gemeinsamen Appell haben der Pflegebevollmächtigte, die Patientenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Koalitionsfraktionen zu einer Lösung des jahrelangen Streits über die Assistenz-Kosten bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung aufgefordert. Noch in dieser Wahlperiode müsse die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus geregelt werden. Dazu äußern sich der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland:
„Wenn Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus müssen, brauchen sie oft die Assistenz einer vertrauten Person“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Manchmal geht es um die verständliche Kommunikation mit dem Krankenhaus, manche Menschen mit Behinderung haben sehr große Ängste vor der Behandlung und in der fremden Umgebung. Die Assistenz kann bei komplexen körperlichen Beeinträchtigungen oftmals nur mit langer persönlicher Erfahrung geleistet werden.“
„Bislang ist die Finanzierung nur für wenige Menschen mit Behinderung gesichert, die ihre Assistenten als Arbeitgeber selbst beschäftigen“, sagt Frank Stefan, Vorsitzender des BeB: „Jetzt muss gleiches Recht für alle gelten.“ Er plädiert dafür, dass die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Die Leistungsträger der Eingliederungshilfe wären für die Assistenz durch Mitarbeiter*innen der Leistungserbringer verantwortlich.
Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, präzisiert: „Die Begleitung durch eine vertraute Person soll die auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichtete Pflege und ärztliche Versorgung im Krankenhaus ergänzen. Das Krankenhauspersonal ist oft durch die speziellen körperlichen sowie emotionalen Bedürfnisse der Patienten überfordert und ist deswegen auf die Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson angewiesen.“
Berlin, 17. März 2021
Mehr Informationen:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/PM07_Gemeinsame_Erkl%C3%A4rung_zu_Assistenz_im_Krankenhaus.html
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
• Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin Diakonie Deutschland, Telefon 030- 65211-1780, E-Mail: kathrin.klinkusch@diakonie.de
• Barbara Heuerding, Geschäftsführerin Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Telefon: 030-83001-273, E-Mail: heuerding@beb-ev.de
• Barbara Kluge, Pressekontakt Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V., Telefon: 0221-77543-15, E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen von Diakonie Deutschland, BeB und DEKV verschickt. Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.